Der Schornsteinfeger ist Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte

 

 

Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern:

Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird. 

Wir unterstützen die Aktion!

PDF. Download - 113 KB

 

 

Gemeinsam Natur entdecken und schützen

Ziel und Aufgabe der Biologischen Station Minden- Lübbecke e.V. ist der aktive und praktische Naturschutz, sowie die Förderung der Natur- und Umweltschutzbildung.

Unterstützen auch Sie die Biologische Station.

Mehr Informationen:

www.biostation-ml.de   

 

 
Sie haben Fragen oder möchten eine ausführliche Beratung ?

Dann nehmen Sie bitte dazu

Kontakt mit mir auf.

   www.RosenbohmBSM.de  

 

             

Aktuelles aus dem Schornsteinfeger-Handwerk

Ab 01.01.2010 ist eine neue Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) in Kraft.

Damit verändern sich einige Überprüfungsintervalle und auch die Kosten für die Schornsteinfegerarbeiten.

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Neues Schornsteinfeger- Handwerksgesetz /Feuerstättenbescheid

Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger frei wählen.

Info zum Feuerstättenbescheid.

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2009 müssen alle alte Heizungen in Mietshäusern erneuert werden.

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Der Rußfilter für Kaminöfen kommt und Grenzwerte für Holz befeuerte Feuerstätten sind gesenkt werden.

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Ihre persönliche CO2 -Bilanz

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"dena" warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

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117 Millionen Tonnen CO2 weniger

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Keine Angst vorm Schornsteinfeger (Film)

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Ab 01.01.2010 ist eine neue Kehr- und Überprüfungsordnung 

(KÜO) in Kraft.

Damit werden jetzt in ganz Deutschland von allen Schornsteinfegern alle Arbeiten und Kosten Einheitlich durchgeführt und berechnet.

Ab 01.01.2010 gelten bundesweit einheitliche Tätigkeiten, Fristen und Gebühren für alle Schornsteinfegerarbeiten an kehr- und überprüfungspflichtigen Feuerungsanlagen. 

Da Ihr Schornsteinfeger auch nicht nur von "Luft und Liebe" leben kann, erstellt er für seine Tätigkeiten eine Rechnung. Die Entgelde für die notwendigen Tätigkeiten werden auf der Grundlage nach den Vorgaben der KÜO berechnend. An diese KÜO muss sich jeder Schornsteinfeger bis 2013 halten. Das heißt, er muss die vorgeschrieben Tätigkeiten durchführen und hat sich an die vorgegebenen Gebühren zuhalten. So ist gewährleistet, dass jeder Hauseigentümer eine gerechte Rechnung erhält.

 

Hier können Sie sich die neue KÜO herunterladen und alles selber nachlesen. 

PDF. Kehr- und Überprüfungsordnung - 615 KB

 

Durch die neue KÜO ergeben sich auch andere Rechnungsbeträge und Rechnungstexte. In der nächsten PDF-Datei wird erklärt was die einzelnen Rechnungspunkte bedeuten und welche Bedeutung und rechtlichen Hintergrund sie haben.

PDF. KÜO-Anlage 3 mit Erklärungen - 129 KB

 

Die KÜO regelt das Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwerks: Die Betriebs- und Brandsicherheit. 

Auch in Zukunft kommt Ihr Schornsteinfeger, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder zu überprüfen. Welche Aufgaben im Rahmen dieser Dienstleistung übernommen und welche Gebühren anfallen ist in der neuen KÜO gesetzlich geregelt, die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen wurde.

Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein. Dieses hat sich nun ab 2010 geändert. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen.

Die neue KÜO bietet Ihnen gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen durch eine geänderte Gebührenstruktur und das über die Grenzen der einzelnen Bundesländer hinaus. Neu ist auch die teilweise Zusammenlegung von Arbeiten, die Überprüfung/Reinigung von Rauchfängen offener Kamine und das Ausstellen eines Feuerstättenbescheides. 

Die Überprüfungen, Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen. Was sich im Einzelnen individuell für die Heizungsanlage vor Ort ändert, erklärt Ihnen Ihr Schornsteinfeger beim nächsten Besuch.

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Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)

Ab 2013 können Sie sich einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen.

Am 01.01.2009 hat auf Drängen der EU-Kommission die Bundesregierung das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) verabschiedet. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 können Sie dann einen Schornsteinfeger-Fachbetrieb frei wählen. Mit diesem Gesetz werden aber auch die Haus- und Wohnungseigentümer jetzt deutlich stärker in die Verantwortung genommen.

Eine Ausnahme bilden jetzt schon Schornsteinfeger aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz. Diese Schornsteinfeger-Fachbetriebe dürfen bereits in der Übergangszeit vorübergehend oder gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchführen, wenn sie hierfür die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem Schornsteinfeger-Register (BAFA) gelistet sind.

Die Verantwortung und Kontrolle für Sie im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten liegt weiterhin beim bestellten zuständigen bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger (BSM). Wie bisher werden die Arbeiten in Ihrem Gebäude im Rahmen der Sicherstellung der Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen (Feuerstättenschau, Begutachtungen nach Baurecht, Messungen nach der 1.BImSchV uä.) vom zuständigen BSM durchgeführt.

Ab dem 01. Januar 2013 stehen somit alle Schornsteinfeger-Fachbetriebe Deutschlands im freien Wettbewerb mit anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieben. Ab diesem Zeitpunkt werden Sie als Hausbesitzerin/Hausbesitzer aber auch stärker in die Verantwortung und Haftung genommen. Sie sind als Eigentümerin/Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle Schornsteinfegerarbeiten in Ihrem Gebäude pünktlich und nachvollziehbar erledigt werden. Der zuständige BSM muss darauf achten, dass die Arbeiten durchgeführt wurden und hat gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Hier nun ein kleiner Ablaufplan wie Sie vorgehen, wenn Sie sich einen anderen Schornsteinfeger-Fachbetrieb mit den Schornsteinfegerarbeiten beauftragen möchten:

Es ist bitte dabei zu beachten, dass Sie in diesem Falle auch die Verantwortung übernehmen. Sie müssen dann den Nachweis über die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt selber führen. Versäumnisse könnten zu weiteren Kosten und ggfs. zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen führen. Außerdem besteht die Gefahr, dass Sie eventuell Ihren Versicherungsschutz gefährden.

1. Der zuständige BSM stellt Ihnen einen Feuerstättenbescheid aus. Ab 2010 stellt der zuständige BSM einen Feuerstättenbescheid automatisch regelmäßig aus. Der alle drei bis vier Jahre nach einer umfassenden Feuerstättenschau erneuert wird. In diesem Bescheid ist genau dokumentiert, wann welcher Schornstein, Abgasleitung und Feuerstätte, wie oft und zu welchem Termin, gereinigt bzw. geprüft werden muss.

2. Sie suchen im Internet (BAFA) sich einen eingetragenen Schornsteinfeger-Fachbetrieb aus dem Schornsteinfeger-Register heraus und beauftragen ihn mit den vorgeschriebenen Arbeiten.

3. Die Durchführung der Arbeiten lassen Sie sich auf dem Formblatt "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" (gibt es beim zuständigen BSM) bescheinigen.

4. Als weiteres müssen Sie spätestes zum genannten Termin mit dem "Formblatt zum Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten" dem zuständigen BSM die Erledigung der Arbeiten schriftlich anzeigen.

Sie sollten im Vorfeld die Vorgehensweise mit Ihrem jetzigen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abklären.

Einfacher ist es natürlich wenn Sie Ihrem jetzigen Bezirksschornsteinfeger weiterhin Ihr Vertrauen schenken und ihn mit der Durchführung der Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten beauftragen. Dann läuft alles weiter wie bisher, ohne dass Sie sich um die Verwaltungsarbeit kümmern müssen und zudem übernimmt er weiterhin gerne die pünktliche und korrekte Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten. Es entfallen dadurch für Sie alle weiteren Verpflichtungen. Ihre Verantwortung und Sicherheit übernimmt dann der für Sie zuständige Bezirksschornsteinfeger.

Sie haben dazu noch Fragen?

Dann nehmen Sie bitte dazu Kontakt mit mir auf.

Ich beantworte Ihre Fragen gerne und vollkommen unverbindlich.

Siehe auch unter:

PDF.Info-Fyler. 185 KB

PDF.Info Neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. 239 KB

PDF. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. 102 KB

PDF. Feuerstättenbescheid. 20 KB

PDF. Feuerstättenbescheid - Erklärung. 864 KB

PDF. Formblatt - Nachweis der Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten. 8 KB

Homepage der BAFA. Schornsteinfeger-Register

Homepage der BAFA. Schornsteinfeger-Register. Eintrag-Rosenbohm

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2009 müssen alte Heizungen in Mietshäuser erneuert werden.

Gemäß der Energieeinsparungsverordnung müssen bis zum 31.12.2008 alle alte Öl- und Gas-Heizkessel, die vor dem 1.10.1978 eingebaut wurden, gegen neuere und sparsamere Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Dies gilt nicht für Anlagen, die bereits über Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik verfügen oder deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt.

Siehe auch:

PDF. Energieeinsparverordnung (EnEV) - 412 KB

PDF. Info´s zur EnEV - 274 KB

PDF. Info´s über Heizverluste - 416 KB

Quelle: RosenbohmBSM.de 20.12.2007

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dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis

"Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein "Vor-Ort-Termin" - "kein großer Aufwand?" allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.

Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. "Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis" betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.

Folgende Kriterien helfen Angebote zu beurteilen:

Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig.

Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern.

Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.

Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt.

Siehe auch:

Angebote - Energieausweis

Info´s zum Energieausweis

Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter:

www.dena-energieausweis.de.

Ansprechpartner: Christian Müller, Tel.: 030 - 726 165 640, Fax: 030 - 726 165 699

Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2005 der Deutschen-Energie-Agentur (dena)

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Der Rußfilter für Kaminöfen kommt und Grenzwerte für Holz befeuerte Feuerstätten sind gesenkt worden.

Das Bundesumweltministerium hat die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) geändert. Hintergrund ist die verstärkte Nutzung von Holz und anderen Biomassen als Brennstoff, wie zum Beispiel Getreide.

Da Festbrennstoffe wie Holz bedeutende Quellen für Luftschadstoffe, vor allem für Feinstaub sind, hat das Bundesumweltministerium die 1. BImSchV an den neuen Stand der Anlagentechnik angepasst. 

Im wesentlichen ist folgendes geändert worden:

  • Bei den holzbefeuerten Heizungsanlagen ist die Leistungsgrenze für die Festlegung der Emissionsgrenzwerte auf 4 kW herab gesetzt und die Emissionsgrenzwerte sind noch weiter herab gesenkt worden.

  • Wiederkehrende Messpflicht für alle "Holz"-Heizungen ab 4 kW.

  • Die Novelle der 1. BImSchV gibt vor, dass Ihr Schornsteinfeger künftig die Abgase von Holzöfen überprüfen muss. Entweder stellt der Ofenhersteller ein Zertifikat über die Einhaltung der Grenzwerte aus oder der Schornsteinfeger misst die Rauchgase des Ofens. Können die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssen die Feuerstätten mit einem Feinstaubfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden. Dafür sind ausreichend lange Übergangsfristen, je nach Einbaudatum des Ofens, geschaffen worden.

  • Alle drei Jahre soll eine ausführliche Beratung über das richtige heizen mit Holz für alle holzbefeuerten Feuerstätten durch den Schornsteinfeger erfolgen.

  • Getreide ist auch als Brennstoff unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen worden.

  • Für jede "Holz"-Heizung ist ein Pufferspeicher (min. 55 Liter pro kW Nennleistung) vorgeschrieben.

  • Die Überwachungsintervalle für neue Öl- und Gasheizungen sind verlängert worden, auf: Bis zwölf Jahre nach der Inbetriebnahme alle drei Jahre, danach alle zwei Jahre.

Dies soll einen möglichst umweltverträglichen Einsatz von Biomasse in Kleinfeuerungsanlagen gewährleisten.

 

Quelle: Informationen auf der Internetseite des Bundesumweltministerium vom März 2010

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

www.bmu.de

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CO2 117 Tonnen weniger117 Millionen Tonnen CO2 weniger

Regelmäßige Kontrolle durch den Schornsteinfeger senkt den Schadstoffausstoß.

Die Diskussion über hohe CO2-Werte ist zur Zeit in vollem Gange. Sie betrifft nahezu alle Verbraucher und auch der häusliche Heizungsbetreiber kann sich dem nicht verschließen.

Etwa 115,5 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) werden pro Jahr von privaten Haushalten in die Atmosphäre entlassen. (Quelle BMWi und BMU Berichtsjahr 2004, Stand 04/2007). Durch die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage durch den Schornsteinfeger kann jedoch jeder Hausbesitzer selbst etwas für die Umwelt und den eigenen Geldbeutel tun.
Aktuelle Zahlen des ZIV (Zentralverband des Schornsteinfegerhandwerks) zeigen, wie wichtig die regelmäßigen Kontrollen sind. Allein bei den 2006 überprüften Gasheizungen wiesen 248.000 Anlagen einen CO-Wert zwischen 500 und 1.000 ppm auf. Bei 203.000 der Messungen überschritt der Wert sogar den Ausstoß von 1.000 ppm. Eine Wartung dieser Feuerstätten ist unumgänglich.

Fasst man die Ergebnisse aus den Überwachungsmessungen zur 1. Bundesimmissionsschutzverordnung von 1994 bis 2006 zusammen, wird deutlich, dass aufgrund der Erstellung von Mängelberichten durch den Schornsteinfeger und den daraus resultierenden Wartungsarbeiten der CO2-Ausstoß jährlich um 5,1 Mio. Tonnen vermindert wurde.

Seit 1994 gelangten durch die neutrale Überwachung immerhin 117 Mio. Tonnen weniger Kohlendioxid in die Erdatmosphäre. Ein Umstand, den es angesichts einer drohenden Klimakatastrophe auch in Zukunft zu berücksichtigen gilt. Das Schornsteinfegerhandwerk trägt als moderner Dienstleister erheblich zum Schutz der Umwelt bei. Darüber hinaus schafft seine Tätigkeit ein hohes Maß Sicherheit für den Heizungsbetreiber.

Quelle: Bundesverband ZIV 31.05.2007

Zentralinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks www.schornsteinfeger.de

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WolkenIhre persönliche CO2 -Bilanz

Alle sprechen von der CO2 -Minderung - aber wissen Sie eigentlich wie viel CO2 Sie persönlich produzieren?

Auf der Internetseite vom Bayerisches Landesamt für Umwelt finden Sie ein entsprechendes Programm, um Ihre persönliche CO2-Bilanz zu erstellen.

Mit diesem Programm können Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch und die dadurch entstehenden CO2 -Emissionen abschätzen und dann Ihre Werte mit dem deutschen Durchschnitt vergleichen. Ein Blick auf Ihre eigene Bilanz zeigt Ihnen sofort die Auswirkungen Ihres Handelns. Ergänzend erhalten Sie Tipps, was Sie persönlich zur Verringerung von Treibhausgasen und damit zum Klimaschutz beitragen können.

Zur CO2-Berechnung: www.lfu.bayern.de

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Keine Angst vorm Schornsteinfeger (Film)

 

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Ihre Sicherheit und Zufriedenheit ist mein Ziel.

Energieausweis

Sie haben Fragen zum Energieausweis?

Für jedes Gebäude das jetzt vermietet oder verkauft wird ist ein Energiepass notwendig.

Sie können gegebenenfalls zwischen zwei Ausweise wählen.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

Nehmen Sie bitte dazu

Kontakt mit mir auf.

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Thermobilder von Gebäuden

Sie möchten Thermobilder von Ihrem Gebäude haben?

Sie wollen wissen ob alles richtig gedämmt ist ?

Mit einer Thermografie können die Schwachstellen am Gebäude auf gedeckt  werden.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

Nehmen Sie bitte dazu

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Zertifitiertes Schornsteinfegerhandwerk

Betrieb des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes

Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.

Jeder Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität und einheitlichem Preis.

Zudem hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend zu arbeiten und zu handeln.

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.

Mehr Info´s

 

Bezirks-Schornsteinfegermeister

Dieter Rosenbohm

Barenhorststraße 9a - 32339 Espelkamp-Frotheim

Telefon: (05743) 920 330

aktualisiert am 07. Februar 2012