Der Schornsteinfeger ist Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte

 

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Gesetze, Verordnungen und Normen

BauO NRW

Bauordnung NRW

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung- (BauO NRW) 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000

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FeuVO NRW

 

Feuerungsverordnung NRW

Feuerungsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (FeuVO NRW) 

vom März 2008

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1.BImSchV

1.BImSchV

Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)

vom 22. März 2010.

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DIN 18160

DIN 18160-1

Abgasanlagen - Planung und Ausführung

Diese DIN-Norm regelt alles rund um den Schornsteinbau usw. - wie Planung, Material, Ausführung, Abstände, Kennzeichnung usw.

Eine Information des Vereins ProSchornstein e.V.

PDF. Download - 2.24 MB

 

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Info - Lagerung von Heizöl

Lagerung von Heizöl

System, Zubehör, Instandhaltung und Vorschriften

Diese Broschüre wendet sich an Architekten und Planer, Heizölhändler, Heizungsbauer, Tankanlagenbauer und Ölfeuerungsmonteure.

Darüber hinaus soll sie auch dem interessierten Verbraucher Tipps und Hinweise für die sachgerechte und sichere Lagerung des Energieträgers Heizöl EL vermitteln.

Neben allgemeinen Informationen, der Beschreibung von unterschiedlichen Tanksystemen und deren Anwendung sowie Informationen zu Zubehör und Wartung der Tankanlage werden auch die gesetzlichen Vorgaben und weitere Vorschriften angesprochen.

Informationsbroschüre des Instituts für wirtschaftliche Oelheizung e. V. (IWO)

PDF. Download - 2.35 MB

 

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EnEV

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Der freiwillige Energiepass wird zur Pflicht.
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007/2008) wurde am 27.06.2007 vom Bundeskabinett verabschiedet. Sie tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.

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Sonstiges

Handbuch-QM-UM

Qualitäts- und Umweltmanagement-System
nach DIN EN ISO 9001:2000 und DIN EN ISO 14001
im Schornsteinfegerhandwerk

QM/UM-Handbuch
Qualitäts- und Umweltmanagementhandbuch

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PDF-Datei_So sparen Sie Heizenergie

So können Sie Heizenergie einsparen.

Auf Ihrem Messbericht Ihres Schornsteinfegers finden Sie den Abgasverlust Ihrer Heizung - was bedeutet dieser Wert eigentlich für Ihren Geldbeutel?

Mehr Info unter...

PDF. Download - 416 KB

 

Beachten sie auch mein Angebot:

Energiespar-Check

 

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Geschichte der Schornsteintechnik

Die Geschichte des Schornsteines

Am Anfang war das Feuer...

Eine Zeitreise durch die Entwicklung des Schornsteines, vom einfach Rauchabzug bis hin zur modernen Abgasleitung.

Eine Information der Initiative Pro Schornstein e.V.

PDF. Download - 1.2 MB

 

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PDF-Dateien/Rauchmelder

Rauchmelder sind Lebensretter

Rauchgas ist tückisch und tödlich: Ein Wohnungsbrand kann jeden treffen. Häufig entsteht er unbemerkt. In Sekundenschnelle breitet sich Rauch in Ihrer Wohnung aus und wird zur tödlichen Gefahr. Geschieht dies nachts, wachen Sie noch nicht einmal davon auf.

Eine Informationsbroschüre des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen

Weiter lesen unter...

PDF. Download - 124 KB

 

Mehr Info´s zum Thema "Sicherheit" unter:

www.im.nrw.de

 

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PDF-Dateien/Brandschutz_MBV

Vorbeugender Brandschutz im Haus

Jedes Jahr brennt es in Deutschlands Haushalten etwa 200.000 Mal, also etwa 550 Mal am Tag. Die Brände fordern jährlich durchschnittlich 600 Todesopfer, etwa 6.000 Personen werden schwer verletzt, 60.000 leicht.

Dennoch wird dem Brandschutz in der eigenen Wohnung ein eher geringer Stellenwert eingeräumt. Durch mangelndes Risikobewusstsein werden häufig mögliche Gefahren übersehen oder ignoriert. Während mittlerweile fast jedes Fahrzeug mit Airbags, Antiblockiersystem und weiteren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet ist, findet man beispielsweise Rauchmelder oder Feuerlöscher nur in den allerwenigsten Haushalten.

Eine Informationsbroschüre des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weiter lesen unter...

PDF. Download - 4.5 MB

 

Mehr Info´s zum Thema "Sicherheit" unter:

www.im.nrw.de

 

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PDF-Dateien/Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung

Was darf der Vermieter als "Heizkosten" abrechnen?

von Andreas Lohse 

Die Rechnung setzt sich aus vielen Einzelposten zusammen.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um all jene Kosten, die dem Vermieter selbst auch tatsächlich entstanden sind: Brennstoffe und deren Lieferung, Betriebsstrom, Kosten für Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, Wartung, Reinigung, Messungen nach dem Immissionsschutzgesetz, Kosten für Erfassungsgeräte und Messdienstfirma sowie für den Schornsteinfeger. Die einzelnen Posten müssen eindeutig erkennbar sein. 

Ein Bericht des ZDS-Bundesverband

Weiteres unter...

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Rechtlicher Hinweis:

Alle Informationen beruhen auf den z.Zt. gültigen Technischen Regeln, Verordnungen und Gesetze. Einige Gesetze und Verordnungen können in anderen Bundesländern ggfs. unterschiedlich sein. 

Bitte sprechen Sie immer im Vorfeld Ihren zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister an.

Die Informationen fremder Autoren geben ausschließlich die Meinung des Verfassers wieder. Gleiches gilt auch für einen Haftungsanspruch gleich welcher Art.

Auf sämtlichen Informationen ist ein Haftungsanspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit, sowie Aktualität ausgeschlossen. Für Schäden die durch falsche oder nicht korrekte Angaben entstehen gleich welcher Art wird keine Haftung übernommen

Weiteres siehe unter: Impressum

 

 

Ihre Sicherheit und Zufriedenheit ist mein Ziel.

 

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Energieausweis

Sie haben Fragen zum Energieausweis?

Für jedes Gebäude das jetzt vermietet oder verkauft wird ist ein Energiepass notwendig.

Sie können gegebenenfalls zwischen zwei Ausweise wählen.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

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Thermobilder von Gebäuden

Sie möchten Thermobilder von Ihrem Gebäude haben?

Sie wollen wissen ob alles richtig gedämmt ist ?

Mit einer Thermografie können die Schwachstellen am Gebäude auf gedeckt  werden.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

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Zertifitiertes Schornsteinfegerhandwerk

Betrieb des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes

Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.

Jeder Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität und einheitlichem Preis.

Zudem hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend zu arbeiten und zu handeln.

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.

Mehr Info´s

 

Bezirks-Schornsteinfegermeister

Dieter Rosenbohm

Barenhorststraße 9a - 32339 Espelkamp-Frotheim

Telefon: (05743) 920 330

aktualisiert am 07. Februar 2012