|
Der
Energieausweis ist jetzt Pflicht.
 |
Jeder
Hauseigentümer der sein Gebäude oder seine Wohnung
verkaufen bzw. vermieten möchte muss einen
Energieausweis vorlegen können. |
Ihre
Fragen zum Energieausweis:
|
(1)
Brauche ich überhaupt einen Energieausweis und wann
muss ich ihn haben?
zur Antwort
|
(2)
Auf welcher gesetzlichen
Grundlage beruht die Ausweispflicht?
zur Antwort
|
(3)
Welche Unterschiede gibt es
beim Energieausweis?
zur Antwort
|
(4)
Welchen Energieausweis brauche
ich nun für mein Gebäude?
zur Antwort
|
(5)
Wer stellt mir einen
Energieausweis aus?
zur Antwort
|
(6)
Was kostet ein Energieausweis?
zur Antwort
|
|
(7)
Wie lange ist der Energieausweis gültig
und gehe ich mit ihm irgendeine Verpflichtung ein?
zur Antwort
|
(8)
Wie sieht der Energieausweis überhaupt
aus und was steht darin?
zur Antwort
|
(9)
Welche Unterlagen brauche ich und wie
wird der Energieausweis berechnet?
zur Antwort
|
|
(10)
Wozu ist der Energieausweis notwendig und
was habe ich davon?
zur Antwort
|
(11)
Was passiert wenn ich keinen
Energieausweis habe?
zur Antwort |
(12)
Sie suchen noch mehr
Informationen?
Weitere
Informationen
|
Fragen
und Antworten zum Energieausweis
|
(1)
Brauche ich überhaupt
einen Energieausweis und wann muss ich ihn haben?
Die
Verpflichtung zum Energieausweis besteht nur bei einer
Neuvermietung (Verpachtung, Leasing oä.) oder Verkauf
eines Gebäudes.
Der
Beginn der Ausweispflicht hängt gem. §§ 16 ff. EnEV
vom Bauantrag des Gebäudes und der Gebäudeart ab:
-
Wohngebäude
- Bauantrag vor 1965: Ausweispflicht
ab 01.07.2008
-
Wohngebäude
- Bauantrag nach 1965: Ausweispflicht
ab 01.01.2009
-
Nichtwohngebäude
(Gewerbebetriebe, Gaststätten, Hotels, Werkhallen,
Werkstätten usw., gilt auch für gemischte
Gebäude): Ausweispflicht
ab 01.07.2009
-
Sie
können sich aber auch freiwillig einen
Energieausweis ausstellen lassen, wenn Sie wissen
möchten wie viel Heizenergie Ihr Gebäude
eigentlich genau verbraucht.
Siehe
auch:
Downloads.
Energieeinsparverordnung
Ausweispflicht
(Bild)
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(2)
Auf welcher
gesetzlichen Grundlage beruht die Ausweispflicht?
Die
Pflicht zum Energieausweis beruht auf dem
Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die dazu gehörende
Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt entsprechend die
Umsetzung.
Das
EnEG ermächtigt in § 5a die Bundesregierung zur
Regelung von Inhalten der Energieausweise in einer
Verordnung (EnEV). § 8 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 8 Abs. 2
EnEG ermöglicht die Ahndung von Verstößen gegen die
Verordnung mit Bußgeld. Ist die EnEV auf das Gebäude
anwendbar (§ 1 EnEV) regelt Abschnitt 5 (§§ 16-21
EnEV) Einzelheiten zum Energieausweis. Die Pflicht,
Energieausweise erstellen zu lassen beziehungsweise
zugänglich machen zu müssen, regelt der § 16 EnEV.
Befreiungen hiervon sind nicht möglich (§ 25 Abs. 2
EnEV).
Ordnungswidrigkeiten regelt der § 27 EnEV.
Übergangsregeln finden sich in den §§ 28 ff. EnEV.
Ergänzend verweisen die Vorschriften der EnEV auf die
Anlagen 1 bis 11. Dort finden sich für die Ersteller
der Ausweise (§ 21 EnEV), wie Hinweise zur Berechnung
und zum vorgegebenen Erscheinungsbild der Ausweise.
Siehe
auch:
Downloads.
Energieeinsparungsgesetz
Downloads.
Energieeinsparverordnung
Ausweispflicht
(Bild)
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(3)
Welche
Unterschiede gibt es beim Energieausweis?
Es
gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
-
Den
"Bedarfs-Energieausweis"
- Er wird auf Grundlage einer technischen Analyse
der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines
Gebäudes berechnet und ist unabhängig vom
individuellen heizverhalten der Hausbewohner.
Hier
wird genau ermittelt wie hoch der genormte
Energiebedarf eines Gebäudes ist. Dazu werden alle
Parameter erfasst, wie die gesamte Gebäudehülle
(Fenster, Türen, Anbauten, Dämmung usw.),
Lüftungsbedarf, Warmwasserverbrauch und vieles
andere.
Die
dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell
den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine
nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der
Erstellung eines Bedarfsausweises können die
Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer
technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.
-
Den
"Verbrauchs-Energieausweis"
- Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner
in den vergangenen drei Jahren für Heizung und
Warmwasserbereitung an.
Um
den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der
tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines
standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt
beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem
einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren
Beurteilung des Gebäudes.
Das
Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom
individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner
abhängig. Wird in einem energetisch schlechten
Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis
trotzdem sehr gut ausfallen. Er
ist deshalb sehr abhängig vom jeweiligen
heizverhalten der Hausbewohner.
Je
nach Gebäude und Baujahr können sie eventuell wählen
zwischen den unterschiedlichen Ausweisen bzw. es ist nur
der Bedarfsausweis möglich.
Siehe
auch:
PDF.
Checkliste zum Bedarfs-Ausweis - 56 KB
PDF.
Datenaufnahme Verbrauchs-Ausweis - 273 KB
Ihre
Anfrage zum Energieausweis
www.dena-energieausweis.de
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(4)
Welchen
Energieausweis brauche ich nun für mein Gebäude?
|
 
|

|
|
Ein-
bis Vierfamilienwohnhäuser wenn der Bauantrag vor
dem 01.11.1977 gestellt wurde:
"Bedarfs-Energieausweis"
Es
sei denn, das Ein- bis Vierfamilienhaus wurde
zwischenzeitlich (ab 01.11.1977) energetisch nach
dem Standart der Wärmeschutzverordnung bzw. EnEV
renoviert. Sowie "Jüngere" Ein- bis
Vierfamilienhäuser deren Bauantrag nach dem
01.11.1977 gestellt und dann gebaut wurden - auch
für solche Gebäude besteht:
Wahlfreiheit
zwischen
"Bedarfs-Energieausweis"
und
"Verbrauchs-Energieausweis" |
Mehrfamilienhäuser
über vier Wohneinheiten:
Wahlfreiheit
zwischen
"Bedarfs-Energieausweis"
und
"Verbrauchs-Energieausweis" |
|

|
Für
"Nicht"-Wohngebäude (Gewerbebetriebe,
Gaststätten, Hotels, Werkhallen, Werkstätten usw.,
gilt auch für gemischte Gebäude) ist
ausschließlich ein Bedarfs-Energieausweis
notwendig.
|
Der
"Bedarfs-Energieausweis" sollte immer dem "Verbrauchs-Energiegieausweis"
vorgezogen werden.
Wurden
z.B. an einem Haus innerhalb der letzten drei Jahre
energetische Verbesserungen vorgenommen, so sind diese im
Bedarfsausweis sofort sichtbar. Im Verbrauchsausweis sind
sie erst dann voll abgebildet, wenn sie bereits vor den
drei Abrechnungsjahren des gemessenen Energieverbrauches
fertiggestellt wurden. Dies gilt besonders, wenn innerhalb
der letzten drei Jahre eine Pelletheizung oder eine
Solaranlage eingebaut wurde.
Nur
der Bedarfsausweis bewertet richtig, wie viel Energie eine
bestimmte Modernisierungsmaßnahme wie z.B. neue Fenster
oder eine Dachdämmung einspart. Der Verbrauchsausweis
macht dazu keine Aussage. Falls Sie also Ihr Haus
modernisieren wollen, bietet eine Energieberatung mit
Bedarfsausweis eine vernünftige Entscheidungsgrundlage
für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem
konkreten Haus. So kann man leicht feststellen, was am
meisten spart: Ist es eine neue Heizung, wenn ja welche,
oder eher eine Dach- oder Außenwanddämmung?
Der
Bedarfsausweis ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für
KfW-Nachweise zu Sanierungen mit Tilgungszuschuss.
Siehe
auch:
Downloads.
Energieeinsparverordnung
Ausweispflicht
(Bild)
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(5)
Wer stellt
mir einen Energieausweis aus?
Der
Energiepass kann von:
-
Bauvorlageberechtigte
(zum Beispiel Architekten und Ingenieure)
-
Vor-Ort-Energieberater
der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle)
-
Energieberater
der Verbraucherzentralen
-
geprüfte
Gebäudeenergieberater im Handwerk (zum Beispiel Schornsteinfeger)
oder mit vergleichbarer Qualifikation zugelassene
Aussteller
-
Energiefachberater
im Baustofffachhandel
ausgestellt
werden.
Siehe
auch:
Ihre
Anfrage zum Energieausweis
www.dena-energieausweis.de
PDF.
Zertifikat-Energieberater -67 KB
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(6)
Was kostet ein
Energieausweis?
Der
Preis ist abhängig vom Arbeitsaufwand den der Aussteller
des Energieausweises betreiben muss um die Daten die zur
Berechnung notwendig sind zu erhalten. Wenn Sie selber
viele Daten selber beibringen können senkt sich
entsprechend der Arbeitsaufwand des Ausstellers und auch
der Preis.
-
Der
"Verbrauchs-Energieausweis"
kostet um
die 60 Euro.
Zeitaufwand
zur Datenaufnahme und Berechnung bzw. Ausstellung des
Energieausweises - ca. 60 Minuten.
-
Der
Preis für den
"Bedarfs-Energieausweis"
ist wie beschreiben sehr vom
Arbeitsaufwand abhängig. Hier müssen Sie mit einem
Preis ab 200 / 300 Euro
rechnen.
Zeitaufwand
zur Datenaufnahme und Berechnung bzw. Ausstellung des
Energieausweises - je nach Gebäude und Eigenleistung
des Eigentümers - ca. 3 bis ??? Stunden
Viele
Verbrauchsausweise, welche in billigen Pauschalangeboten
beworben werden, sind ungültig, da diese Ausweise keine
Modernisierungsempfehlungen für das individuelle Objekt
enthalten. Auch fehlt oft eine "Vor
Ort-Beratung", sowie die Begutachtung vor Ort durch
den Aussteller.
Siehe
auch:
Aktuelles.
"dena" warnt vor Billigangeboten für
Energieausweise
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(7)
Wie lange ist der
Energieausweis gültig und gehe ich mit ihm irgendeine
Verpflichtung ein?
Jeder
Energieausweis ist 10 Jahre
gültig. Danach muss jeweils ein neuer Ausweis erstellt
werden.
Es
entstehen für Sie keinerlei weitere Verpflichtungen durch
den Energieausweis. Sie sollten den Ausweis nur
sorgfältig aufbewahren, damit Sie ihn jederzeit dem neuen
Mieter oder neuen Eigentümer vorlegen können.
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(8)
Wie sieht der
Energieausweis überhaupt aus und was steht darin?
Die
Form des Ausweises ist in der EnEV verbindlich
vorgeschrieben.
Der
Ausweis umfasst fünf Seiten. Er enthält auf ...
Seite
1. allgemeine Angaben zum Gebäude,
Seite
2. Kennwerte für Energiebedarf,
inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards
oder
Seite
3. Kennwerte für Energieverbrauch,
inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards,
sowie auf ...
Seite
4. Erläuterungen dazu. Im Anhang auf ...
Seite
5. werden für den Gebäudeeigentümer in
knapper Form kostengünstige Sanierungsmaßnahmen zur
Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes
empfohlen.
Ausweis
und Anhang müssen vom Aussteller mit Name, Anschrift und
Berufsbezeichnung versehen und unterschrieben sein.
Siehe
auch:
PDF.
Muster eines "Verbrauchs"-Energieausweises - 187
KB
www.dena-energieausweis.de
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(9)
Welche Unterlagen
brauche ich und wie wird der Energieausweis berechnet?
1.
...für
den "Verbrauchs-Energieausweis":
-
den
Energieverbrauch der letzten drei Jahre (z.B. 2006 -
2007 - 2008)
-
die
beheizte Wohnfläche
-
das
Baujahr oder Renovierungsjahr des Gebäudes
-
das
Baujahr der Heizungsanlage
-
Warmwasserverbrauch
-
Energetischer
Bauzustand des Gebäudes und deren Sanierungsbedarf
Aus
deren Daten wird im Zusammenhang zwischen
Heizenergieverbrauch, Wohnfläche und Klimadaten der
Energieausweis berechnet.
siehe
auch:
Mein
Angebot zur Erstellung eines Energieausweises
PDF.
Datenaufnahme Verbrauchs-Ausweis - 273 KB
2.
...für
den "Bedarfs-Energieausweis":
Zur
Berechnung muss die gesamte Gebäudehülle mit allen
Außenwänden, Fenster, Außentüren, Heizkörpernischen,
Rolllädenkästen, Dach, Obergeschossdecke, Kellerdecke
usw. erfasst, jeweils deren Größe, Stärke, Wandaufbau
und der
Wärmedurchlasswiderstand.
Hinzu kommt die Erfassung des Heizsystems mit deren Rohrlängen,
Verlauf, Aufbau, Baujahr usw..
Aktuelle
Bauzeichnungen und Baubeschreibungen sind sehr nützlich,
denn sie verringern erheblich den Zeitaufwand für die
Datenaufnahme.
Aus
den Daten wird dann der genaue Heizenergiebedarf des
Gebäudes berechnet.
siehe
auch:
Mein
Angebot zur Erstellung eines Energieausweises
PDF.
Checkliste zum Bedarfs-Ausweis - 56 KB
Die
Berechnung des Energieausweises erfolgt nach der
Datenaufnahme mit geprüften EDV-Berechnungsprogramme.
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(10)
Wozu ist der
Energieausweis notwendig und was habe ich davon?
Jeder
spürt die Energiepreise in seinem Geldbeutel: Sie sind
innerhalb von fünf Jahren auf das doppelte
gestiegen!
Aus
diesem Grund ist der Energieverbrauch von Gebäuden
inzwischen eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf oder
Mieten von Wohnungen und Häusern. Nach einer
repräsentativen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur
www.dena.de,
halten über 70% der Mieter oder Käufer von Immobilien
den Energieverbrauch für ein wichtiges oder sogar sehr
wichtiges Kriterium.
Doch:
Wer kennt schon den Energiebedarf, bevor er ein Haus oder
eine Wohnung mietet oder kauft? Hier bestehen nach wie vor
erhebliche Informationsdefizite. Ganz im Gegensatz etwa zu
Autos oder Kühlschränken.
Warum
einen Energieausweis?
Die
Heizkosten stellen in jedem Wohngebäude den größten
Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in
Deutschland ein großer Teil des gesamten
Energieverbrauchs für die Raumheizung und
Warmwasserbereitung aufgewendet. Dabei kennt und beachtet
fast jeder Energieverbraucher den Benzinverbrauch seines
Autos. Auch beim Kauf eines Kühlschranks, einer
Waschmaschine oder eines Wäschetrockners ist es
selbstverständlich, auf zukünftigen Energieverbrauch zu
achten. Nun wird auch für bestehende Wohnungen und
Häuser der Energieverbrauch kenntlich werden und damit
mit anderen Wohnungen und Gebäuden vergleichbar.
Der
Energieverbrauch eines Gebäudes
Mit
Beginn des Jahres 2006 verpflichtet die
EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedsstaaten, einen
Energiepass für Gebäude einzuführen. In Zukunft muss
jeder Hauseigentümer beim Verkauf seines Gebäudes oder
bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis
vorlegen. Dieser Ausweis enthält Aussagen über die
energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die
Höhe der zukünftigen Energiekosten abzuschätzen. Wer
ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat nun das Recht
und damit die Möglichkeit, sich vor Abschluss eines Kauf-
oder Mietvertrages sich vom Energieverbrauch des Gebäudes
zu überzeugen.
Der
Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht einen
unkomplizierten Vergleich des energetischen Zustands von
Gebäuden und zeigt zudem Einsparpotenziale, also
Modernisierungsmöglichkeiten auf. Auch der jährliche
Energieverbrauch wird dargestellt. Vorteil für den
Eigentümer ist, er weiß einzuordnen, wie sein Gebäude
energetisch zu bewerten ist und
Verbesserungsmöglichkeiten sind ersichtlich. Der Mieter
kann Wohnungen vor Bezug vergleichen, Auswirkung auf
Nebenkosten einschätzen und die behaglichere Wohnung
auswählen.
Der
Energieausweis
Der
Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz
von Gebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen
Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude, oder
um einen „Spritfresser“ handelt. Verkäufer und
Vermieter erhalten mit dem Energiepass ein Instrument, mit
dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses
überzeugen können. Der Energiepass ermöglicht Mietern
und Käufern auch den Vergleich zwischen unterschiedlichen
Immobillienangeboten und deren Energiebedarf. Der
Energiepass wurde von der Deutsche Energie-Agentur in
einem bundesweiten Feldversuch entwickelt und an über
3.500 Gebäuden getestet. Grundlage für die Berechnung
ist ein einheitliches Verfahren nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden
DIN-Normen.
Der
Energieausweis soll Verbraucher informieren,
Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des
energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.
Davon
profitieren wir alle:
Wohnungsunternehmen
können ihren Bestand
energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige
Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und
Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.
Vermieter
oder Verkäufer haben mit dem
Energiepass für Gebäude ein zusätzliches
Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen
wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen
Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.
Mieter
und Verbraucher können einfach
ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“
Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine
Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und
ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte
bundesweit.
Eigentümern
zeigt der Energieausweis
Modernisierungsmaßnahmen auf, mit denen Energieeinsparung
erreicht werden können.
Und
nicht zuletzt profitiert die Umwelt:
Mehr Transparenz
beim Energiebedarf hilft langfristig Energiesparen – und
das eingesparte CO2 vermindert
den Treibhauseffekt.
siehe
auch:
PDF.
Der Energiepass für Gebäude - 2.5 MB
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
|
(11)
Was passiert wenn ich
keinen Energieausweis habe?
Achtung:
Ein hohes Bußgeld kann drohen !!!
Wer
den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht,
nicht vollständig oder rechtzeitig zugänglich macht,
riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000
Euro (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 EnEV iVm. § 8 Abs. 1 Nr. 2 iVm
§ 8 Abs. 2 EnEG).
Das
heißt, wenn die Übergangsfristen abgelaufen sind und man
auf Anfrage des neuen Mieters, Käufers etc. keinen
Ausweis oder nur einen Ausweis von einem nicht
berechtigten Aussteller vorlegen kann, dem könnte ein
Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.
Verantwortlich
für den Energieausweis ist der Verkäufer bzw.
Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber.
Siehe
auch:
Downloads.
Energieeinsparungsgesetz
Downloads.
Energieeinsparverordnung
Ausweispflicht
(Bild)
Bitte
nutzen sie mein
Angebot
zur
Erstellung eines Energieausweises.
 |
Ihr
anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater
der LGA Training & Consulting GmbH TÜV
Rheinland Group |
|
|
zurück
zu den Fragen
|
Weitere
Informationen:
Mein
Angebot zur Erstellung eines Energieausweises
PDF.
Kooperationsvertrag - 114 KB
PDF.
Info-Blatt. Haus & Grund. Energieausweis - 406 KB
www.Schornsteinfeger-OWL.de
www.Haus-und-Grund-Ostw-Lippe.de
Ihre
Anfrage zum Energieausweis

Sie
wollen einen Energieausweis?
 |
Dann
wenden sie sich vertrauensvoll an mich -
Ihr
Bezirks-Schornsteinfegermeister und
Gebäude-Energieberater mit TÜV Qualifikation
Ihr
persönlicher
Kontakt
zu mir.
|
|
 |
Beachten
Sie auch mein
Angebot
zum Energieausweis.

Weitere
Informationen über den Energieausweis für Mieter und
Eigentümer:
Deutsche
Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin
Telefon:
030 72 61 65 – 600
Telefax: 030
72 61 65 – 699
www.dena.de
nach
oben
|

Sie
haben Fragen zum Energieausweis?
Für jedes Gebäude das jetzt vermietet oder
verkauft wird ist ein Energiepass notwendig.
Sie können gegebenenfalls zwischen zwei
Ausweise wählen.
Ich beantworte gerne Ihre Fragen.
Nehmen Sie
bitte dazu
Kontakt
mit mir auf.
Mehr
Info´s

Sie
möchten Thermobilder von Ihrem Gebäude haben?
Sie wollen wissen ob alles richtig gedämmt ist
?
Mit einer Thermografie können die
Schwachstellen am Gebäude auf gedeckt werden.
Ich beantworte gerne Ihre Fragen.
Nehmen Sie
bitte dazu
Kontakt
mit mir auf.
Mehr
Info´s

Betrieb
des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes
Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen
werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.
Jeder
Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität und
einheitlichem Preis.
Zudem
hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend zu
arbeiten und zu handeln.
Ihre
Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.
Mehr
Info´s
|