Der Schornsteinfeger ist Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte

 

 

Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern:

Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird. 

Wir unterstützen die Aktion!

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Gemeinsam Natur entdecken und schützen

Ziel und Aufgabe der Biologischen Station Minden- Lübbecke e.V. ist der aktive und praktische Naturschutz, sowie die Förderung der Natur- und Umweltschutzbildung.

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Mehr Informationen:

www.biostation-ml.de  

 

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Dann nehmen Sie bitte dazu

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   www.RosenbohmBSM.de  

 
 

Der Energieausweis ist jetzt Pflicht.

 

Energieausweis Jeder Hauseigentümer der sein Gebäude oder seine Wohnung verkaufen bzw. vermieten möchte muss einen Energieausweis vorlegen können.

Ihre Fragen zum Energieausweis:

(1) Brauche ich überhaupt einen Energieausweis und wann muss ich ihn haben?

zur Antwort

 

(2) Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Ausweispflicht?

zur Antwort

(3) Welche Unterschiede gibt es beim Energieausweis?

zur Antwort

 

(4) Welchen Energieausweis brauche ich nun für mein Gebäude?

zur Antwort

 

(5) Wer stellt mir einen Energieausweis aus?

zur Antwort

(6) Was kostet ein Energieausweis?

zur Antwort

 

(7) Wie lange ist der Energieausweis gültig und gehe ich mit ihm irgendeine Verpflichtung ein?

zur Antwort

(8) Wie sieht der Energieausweis überhaupt aus und was steht darin?

zur Antwort

(9) Welche Unterlagen brauche ich und wie wird der Energieausweis berechnet?

zur Antwort

(10) Wozu ist der Energieausweis notwendig und was habe ich davon?

zur Antwort

(11) Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?    zur Antwort

(12) Sie suchen noch mehr Informationen?

Weitere Informationen

 

Fragen und Antworten zum Energieausweis

 

(1) Brauche ich überhaupt einen Energieausweis und wann muss ich ihn haben?

 

Die Verpflichtung zum Energieausweis besteht nur bei einer Neuvermietung (Verpachtung, Leasing oä.) oder Verkauf eines Gebäudes.

Der Beginn der Ausweispflicht hängt gem. §§ 16 ff. EnEV vom Bauantrag des Gebäudes und der Gebäudeart ab:

  • Wohngebäude - Bauantrag vor 1965: Ausweispflicht ab 01.07.2008

  • Wohngebäude - Bauantrag nach 1965: Ausweispflicht ab 01.01.2009

  • Nichtwohngebäude (Gewerbebetriebe, Gaststätten, Hotels, Werkhallen, Werkstätten usw., gilt auch für gemischte Gebäude): Ausweispflicht ab 01.07.2009

  • Sie können sich aber auch freiwillig einen Energieausweis ausstellen lassen, wenn Sie wissen möchten wie viel Heizenergie Ihr Gebäude eigentlich genau verbraucht.  

Siehe auch:

Downloads. Energieeinsparverordnung

Ausweispflicht (Bild)

 

Bitte nutzen sie mein Angebot zur Erstellung eines Energieausweises.

 

Ihr anerkannter und zertifizierter Gebäudeenergieberater der LGA Training & Consulting GmbH TÜV Rheinland Group

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(2) Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Ausweispflicht?

 

Die Pflicht zum Energieausweis beruht auf dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die dazu gehörende Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt entsprechend die Umsetzung.

Das EnEG ermächtigt in § 5a die Bundesregierung zur Regelung von Inhalten der Energieausweise in einer Verordnung (EnEV). § 8 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 8 Abs. 2 EnEG ermöglicht die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung mit Bußgeld. Ist die EnEV auf das Gebäude anwendbar (§ 1 EnEV) regelt Abschnitt 5 (§§ 16-21 EnEV) Einzelheiten zum Energieausweis. Die Pflicht, Energieausweise erstellen zu lassen beziehungsweise zugänglich machen zu müssen, regelt der § 16 EnEV. Befreiungen hiervon sind nicht möglich (§ 25 Abs. 2 EnEV).
Ordnungswidrigkeiten regelt der § 27 EnEV. Übergangsregeln finden sich in den §§ 28 ff. EnEV. Ergänzend verweisen die Vorschriften der EnEV auf die Anlagen 1 bis 11. Dort finden sich für die Ersteller der Ausweise (§ 21 EnEV), wie Hinweise zur Berechnung und zum vorgegebenen Erscheinungsbild der Ausweise.

 

Siehe auch:

Downloads. Energieeinsparungsgesetz

Downloads. Energieeinsparverordnung

Ausweispflicht (Bild)

 

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(3) Welche Unterschiede gibt es beim Energieausweis?

 

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:

  1. Den "Bedarfs-Energieausweis" - Er wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes berechnet und ist unabhängig vom individuellen heizverhalten der Hausbewohner. 

    Hier wird genau ermittelt wie hoch der genormte Energiebedarf eines Gebäudes ist. Dazu werden alle Parameter erfasst, wie die gesamte Gebäudehülle (Fenster, Türen, Anbauten, Dämmung usw.), Lüftungsbedarf, Warmwasserverbrauch und vieles andere. 

    Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden generell den Bedarfsausweis. Er erlaubt eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes. Bei der Erstellung eines Bedarfsausweises können die Modernisierungsempfehlungen auf der Basis einer technischen Analyse des Gebäudes ermittelt werden.

     

  2. Den "Verbrauchs-Energieausweis" - Er gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. 

    Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.

    Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen. Er ist deshalb sehr abhängig vom jeweiligen heizverhalten der Hausbewohner.

Je nach Gebäude und Baujahr können sie eventuell wählen zwischen den unterschiedlichen Ausweisen bzw. es ist nur der Bedarfsausweis möglich.

 

Siehe auch:

PDF. Checkliste zum Bedarfs-Ausweis - 56 KB

PDF. Datenaufnahme Verbrauchs-Ausweis - 273 KB 

Ihre Anfrage zum Energieausweis

www.dena-energieausweis.de

 

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(4) Welchen Energieausweis brauche ich nun für mein Gebäude?

 

Einfamilenhaus4Familienhaus

Mehrfamilienhaus

Ein- bis Vierfamilienwohnhäuser wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde:

"Bedarfs-Energieausweis"

 

Es sei denn, das Ein- bis Vierfamilienhaus wurde zwischenzeitlich (ab 01.11.1977) energetisch nach dem Standart der Wärmeschutzverordnung bzw. EnEV renoviert. Sowie "Jüngere" Ein- bis Vierfamilienhäuser deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt und dann gebaut wurden - auch für solche Gebäude besteht:

Wahlfreiheit zwischen

"Bedarfs-Energieausweis"

und

"Verbrauchs-Energieausweis"

Mehrfamilienhäuser über vier Wohneinheiten:

Wahlfreiheit zwischen

"Bedarfs-Energieausweis"

und

"Verbrauchs-Energieausweis"

 

 

Fabrik-Geschäftshaus

Für "Nicht"-Wohngebäude (Gewerbebetriebe, Gaststätten, Hotels, Werkhallen, Werkstätten usw., gilt auch für gemischte Gebäude) ist ausschließlich ein Bedarfs-Energieausweis notwendig.

 

 

Der "Bedarfs-Energieausweis" sollte immer dem "Verbrauchs-Energiegieausweis" vorgezogen werden. 

 

Wurden z.B. an einem Haus innerhalb der letzten drei Jahre energetische Verbesserungen vorgenommen, so sind diese im Bedarfsausweis sofort sichtbar. Im Verbrauchsausweis sind sie erst dann voll abgebildet, wenn sie bereits vor den drei Abrechnungsjahren des gemessenen Energieverbrauches fertiggestellt wurden. Dies gilt besonders, wenn innerhalb der letzten drei Jahre eine Pelletheizung oder eine Solaranlage eingebaut wurde.

Nur der Bedarfsausweis bewertet richtig, wie viel Energie eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme wie z.B. neue Fenster oder eine Dachdämmung einspart. Der Verbrauchsausweis macht dazu keine Aussage. Falls Sie also Ihr Haus modernisieren wollen, bietet eine Energieberatung mit Bedarfsausweis eine vernünftige Entscheidungsgrundlage für wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem konkreten Haus. So kann man leicht feststellen, was am meisten spart: Ist es eine neue Heizung, wenn ja welche, oder eher eine Dach- oder Außenwanddämmung?

Der Bedarfsausweis ist eine wichtige Berechnungsgrundlage für KfW-Nachweise zu Sanierungen mit Tilgungszuschuss.

 

Siehe auch:

Downloads. Energieeinsparverordnung

Ausweispflicht (Bild)

 

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Energieausweis(5) Wer stellt mir einen Energieausweis aus?

 

Der Energiepass kann von:

  • Bauvorlageberechtigte (zum Beispiel Architekten und Ingenieure)

  • Vor-Ort-Energieberater der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

  • Energieberater der Verbraucherzentralen

  • geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk (zum Beispiel Schornsteinfeger) oder mit vergleichbarer Qualifikation zugelassene Aussteller

  • Energiefachberater im Baustofffachhandel

ausgestellt werden.

 

Siehe auch:

Ihre Anfrage zum Energieausweis

www.dena-energieausweis.de

PDF. Zertifikat-Energieberater -67 KB

 

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(6) Was kostet ein Energieausweis?

 

Der Preis ist abhängig vom Arbeitsaufwand den der Aussteller des Energieausweises betreiben muss um die Daten die zur Berechnung notwendig sind zu erhalten. Wenn Sie selber viele Daten selber beibringen können senkt sich entsprechend der Arbeitsaufwand des Ausstellers und auch der Preis.

  • Der "Verbrauchs-Energieausweis"  kostet um die 60 Euro. 

    Zeitaufwand zur Datenaufnahme und Berechnung bzw. Ausstellung des Energieausweises - ca. 60 Minuten.

  • Der Preis für den "Bedarfs-Energieausweis" ist wie beschreiben sehr vom Arbeitsaufwand abhängig. Hier müssen Sie mit einem Preis ab 200 / 300 Euro rechnen. 

    Zeitaufwand zur Datenaufnahme und Berechnung bzw. Ausstellung des Energieausweises - je nach Gebäude und Eigenleistung des Eigentümers - ca. 3 bis ??? Stunden 

Viele Verbrauchsausweise, welche in billigen Pauschalangeboten beworben werden, sind ungültig, da diese Ausweise keine Modernisierungsempfehlungen für das individuelle Objekt enthalten. Auch fehlt oft eine "Vor Ort-Beratung", sowie die Begutachtung vor Ort durch den Aussteller.

 

Siehe auch:

Aktuelles. "dena" warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

 

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(7) Wie lange ist der Energieausweis gültig und gehe ich mit ihm irgendeine Verpflichtung ein?

 

Jeder Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Danach muss jeweils ein neuer Ausweis erstellt werden.

Es entstehen für Sie keinerlei weitere Verpflichtungen durch den Energieausweis. Sie sollten den Ausweis nur sorgfältig aufbewahren, damit Sie ihn jederzeit dem neuen Mieter oder neuen Eigentümer vorlegen können.

 

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(8) Wie sieht der Energieausweis überhaupt aus und was steht darin?

 

Die Form des Ausweises ist in der EnEV verbindlich vorgeschrieben. 

E-Pass_Seite1

E-Pass_Seite2

E-Pass_Seite3

E-Pass_Seite4

E-Pass_Seite5

 

Der Ausweis umfasst fünf Seiten. Er enthält auf ...

Seite 1.  allgemeine Angaben zum Gebäude, 

Seite 2.  Kennwerte für Energiebedarf, inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards oder 

Seite 3.  Kennwerte für Energieverbrauch, inklusive Vergleichswerten verschiedener Baustandards, sowie auf ...

Seite 4.  Erläuterungen dazu. Im Anhang auf ...

Seite 5.  werden für den Gebäudeeigentümer in knapper Form kostengünstige Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes empfohlen. 

Ausweis und Anhang müssen vom Aussteller mit Name, Anschrift und Berufsbezeichnung versehen und unterschrieben sein.

 

Siehe auch:

PDF. Muster eines "Verbrauchs"-Energieausweises - 187 KB

www.dena-energieausweis.de

 

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(9) Welche Unterlagen brauche ich und wie wird der Energieausweis berechnet?

 

1. ...für den "Verbrauchs-Energieausweis":

  • den Energieverbrauch der letzten drei Jahre (z.B. 2006 - 2007 - 2008)

  • die beheizte Wohnfläche

  • das Baujahr oder Renovierungsjahr des Gebäudes

  • das Baujahr der Heizungsanlage

  • Warmwasserverbrauch

  • Energetischer Bauzustand des Gebäudes und deren Sanierungsbedarf

Aus deren Daten wird im Zusammenhang zwischen Heizenergieverbrauch, Wohnfläche und Klimadaten der Energieausweis berechnet.

 

siehe auch: 

Mein Angebot zur Erstellung eines Energieausweises

PDF. Datenaufnahme Verbrauchs-Ausweis - 273 KB

 

2. ...für den "Bedarfs-Energieausweis":

Zur Berechnung muss die gesamte Gebäudehülle mit allen Außenwänden, Fenster, Außentüren, Heizkörpernischen, Rolllädenkästen, Dach, Obergeschossdecke, Kellerdecke usw. erfasst, jeweils deren Größe, Stärke, Wandaufbau und der Wärmedurchlasswiderstand. Hinzu kommt die Erfassung des Heizsystems mit  deren Rohrlängen, Verlauf, Aufbau, Baujahr usw..

Aktuelle Bauzeichnungen und Baubeschreibungen sind sehr nützlich, denn sie verringern erheblich den Zeitaufwand für die Datenaufnahme.

Aus den Daten wird dann der genaue Heizenergiebedarf des Gebäudes berechnet.

 

siehe auch: 

Mein Angebot zur Erstellung eines Energieausweises

PDF. Checkliste zum Bedarfs-Ausweis - 56 KB

 

Die Berechnung des Energieausweises erfolgt nach der Datenaufnahme mit geprüften EDV-Berechnungsprogramme.

 

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(10) Wozu ist der Energieausweis notwendig und was habe ich davon?

 

Jeder spürt die Energiepreise in seinem Geldbeutel: Sie sind innerhalb von fünf Jahren auf das doppelte gestiegen! 

Aus diesem Grund ist der Energieverbrauch von Gebäuden inzwischen eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf oder Mieten von Wohnungen und Häusern. Nach einer repräsentativen Umfrage der Deutschen Energie-Agentur www.dena.de, halten über 70% der Mieter oder Käufer von Immobilien den Energieverbrauch für ein wichtiges oder sogar sehr wichtiges Kriterium. 

Doch: Wer kennt schon den Energiebedarf, bevor er ein Haus oder eine Wohnung mietet oder kauft? Hier bestehen nach wie vor erhebliche Informationsdefizite. Ganz im Gegensatz etwa zu Autos oder Kühlschränken.

 

Was verbraucht Deins?Warum einen Energieausweis?

Die Heizkosten stellen in jedem Wohngebäude den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein großer Teil des gesamten Energieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dabei kennt und beachtet fast jeder Energieverbraucher den Benzinverbrauch seines Autos. Auch beim Kauf eines Kühlschranks, einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners ist es selbstverständlich, auf zukünftigen Energieverbrauch zu achten. Nun wird auch für bestehende Wohnungen und Häuser der Energieverbrauch kenntlich werden und damit mit anderen Wohnungen und Gebäuden vergleichbar.

 

Der Energieverbrauch eines Gebäudes

Mit Beginn des Jahres 2006 verpflichtet die EU-Gebäuderichtlinie die Mitgliedsstaaten, einen Energiepass für Gebäude einzuführen. In Zukunft muss jeder Hauseigentümer beim Verkauf seines Gebäudes oder bei einem Mieterwechsel einen Gebäude-Energieausweis vorlegen. Dieser Ausweis enthält Aussagen über die energetische Qualität des Gebäudes und hilft dabei, die Höhe der zukünftigen Energiekosten abzuschätzen. Wer ein Haus kauft oder eine Wohnung mietet, hat nun das Recht und damit die Möglichkeit, sich vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages sich vom Energieverbrauch des Gebäudes zu überzeugen.

Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht einen unkomplizierten Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden und zeigt zudem Einsparpotenziale, also Modernisierungsmöglichkeiten auf. Auch der jährliche Energieverbrauch wird dargestellt. Vorteil für den Eigentümer ist, er weiß einzuordnen, wie sein Gebäude energetisch zu bewerten ist und Verbesserungsmöglichkeiten sind ersichtlich. Der Mieter kann Wohnungen vor Bezug vergleichen, Auswirkung auf Nebenkosten einschätzen und die behaglichere Wohnung auswählen.

 

Der Energieausweis

Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Interessenten auf einen Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude, oder um einen „Spritfresser“ handelt. Verkäufer und Vermieter erhalten mit dem Energiepass ein Instrument, mit dem Sie ihre Kunden von der Qualität ihres Hauses überzeugen können. Der Energiepass ermöglicht Mietern und Käufern auch den Vergleich zwischen unterschiedlichen Immobillienangeboten und deren Energiebedarf. Der Energiepass wurde von der Deutsche Energie-Agentur in einem bundesweiten Feldversuch entwickelt und an über 3.500 Gebäuden getestet. Grundlage für die Berechnung ist ein einheitliches Verfahren nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) und den geltenden DIN-Normen. 

 

Der Energieausweis soll Verbraucher informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.

 

Davon profitieren wir alle:

Wohnungsunternehmen können ihren Bestand energetisch „durchleuchten“ und erhalten so wichtige Entscheidungskriterien für die Instandsetzungs- und Modernisierungsplanung sowie den Verkauf von Objekten.

Vermieter oder Verkäufer haben mit dem Energiepass für Gebäude ein zusätzliches Marketinginstrument. Mit steigenden Nebenkostenbelastungen wird in Zukunft „Energieeffizienz“ zum eigenen Qualitätsmerkmal auf dem Immobilienmarkt.

Mieter und Verbraucher können einfach ablesen, ob sie tendenziell mit „hohen“ oder „niedrigen“ Energiekosten rechnen müssen. Dies ist eine Entscheidungshilfe bei der Wohnungs- oder Haussuche und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.

Eigentümern zeigt der Energieausweis Modernisierungsmaßnahmen auf, mit denen Energieeinsparung erreicht werden können.

Und nicht zuletzt profitiert die Umwelt: Mehr Transparenz beim Energiebedarf hilft langfristig Energiesparen – und das eingesparte CO2 vermindert den Treibhauseffekt.

 

siehe auch: PDF. Der Energiepass für Gebäude - 2.5 MB

 

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(11) Was passiert wenn ich keinen Energieausweis habe?

 

Achtung: Ein hohes Bußgeld kann drohen !!!

Wer den Energieausweis vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht vollständig oder rechtzeitig zugänglich macht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro (§ 27 Abs. 2 Nr. 1 EnEV iVm. § 8 Abs. 1 Nr. 2 iVm § 8 Abs. 2 EnEG).

Das heißt, wenn die Übergangsfristen abgelaufen sind und man auf Anfrage des neuen Mieters, Käufers etc. keinen Ausweis oder nur einen Ausweis von einem nicht berechtigten Aussteller vorlegen kann, dem könnte ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro drohen.

Verantwortlich für den Energieausweis ist der Verkäufer bzw. Eigentümer, Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber.

 

Siehe auch:

Downloads. Energieeinsparungsgesetz

Downloads. Energieeinsparverordnung

Ausweispflicht (Bild)

 

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Weitere Informationen:

Mein Angebot zur Erstellung eines Energieausweises

PDF. Kooperationsvertrag - 114 KB

PDF. Info-Blatt. Haus & Grund. Energieausweis - 406 KB 

www.Schornsteinfeger-OWL.de

www.Haus-und-Grund-Ostw-Lippe.de

Ihre Anfrage zum Energieausweis 

 

 

 

 

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Weitere Informationen über den Energieausweis für Mieter und Eigentümer: 

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Chausseestrasse 128a
10115 Berlin

Telefon: 030 72 61 65 – 600

Telefax: 030 72 61 65 – 699

www.dena.de

 

 

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Energieausweis

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Für jedes Gebäude das jetzt vermietet oder verkauft wird ist ein Energiepass notwendig.

Sie können gegebenenfalls zwischen zwei Ausweise wählen.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

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Zertifitiertes Schornsteinfegerhandwerk

Betrieb des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes

Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.

Jeder Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität und einheitlichem Preis.

Zudem hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend zu arbeiten und zu handeln.

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.

Mehr Info´s

 

Bezirks-Schornsteinfegermeister

Dieter Rosenbohm

Barenhorststraße 9a - 32339 Espelkamp-Frotheim

Telefon: (05743) 920 330

aktualisiert am 07. Februar 2012