Ziel
und Aufgabe der Biologischen Station Minden- Lübbecke e.V.
ist der aktive und praktische Naturschutz, sowie die
Förderung der Natur- und Umweltschutzbildung.
Bravo
- Sie spielen mit dem Gedanken oder haben sich sogar
schon entschieden, sich ein gemütliches Feuer, in der
Form eines Kamin- oder Kachelofens, in Ihre „gute
Stube" zu holen.
Der
Brennstoff "Holz" ist ein CO2-neutraler
und heimischer Brennstoff. Gerade im Winter, sowie in
den kalten Tagen im Frühjahr und Herbst ist ein Ofen
eine ideale Wärmequelle.
Bevor
Sie so richtig loslegen, sollten Sie einiges beachten.
Damit Ihr Feuer kein Unheil anrichtet.
Fragen
Sie Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um
Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.
Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte Kontakt
mit mir auf.
Was
Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten:
Sicher
haben Sie schon bemerkt, dass es eine Vielzahl von
verschiedenen Kamin-, Kachelöfen und ähnlichen
Feuerstätten gibt. Bei Ihrer Wahl sollte nicht nur
Aussehen und Preis den Kauf entscheiden, sondern
auch die passende Heizleistung und der
Brennstoffverbrauch.
Als
grobe Richtig für die Heizleistung des Ofens gilt -
pro 7-10 m² Fläche des Aufstellraumes 1 kW
Nennheizleizung. Größer als 8-9 kW sollte ein
Kamin- oder Kachelofen nicht sein. Sonst heizt sich
der Raum zu sehr auf und sie müssen den Ofen
ständig drosseln, was zu einem erhöhtem Rußansatz
führt.
Der
neue Ofen muss für den Betrieb in Deutschland
zugelassen sein.
Ein
Typenschild mit einer CE-Kennzeichnung muss
vorhanden sein. Es sollte an der Feuerstätte
angebracht sein. Feuerstätten ohne CE-Zeichen
dürfen in Deutschland nicht mehr errichtet werden.
Nur alte historische Öfen können eine
Ausnahmegenehmigung bekommen.
Gute
Öfen haben einen niedrigen Brennholzverbrauch. Sie
nutzen min. 80 % des Brennstoffes und schonen durch
ihre geringen Immissionen die Umwelt.
Zu
jedem neuen Ofen gehört auch eine verständliche
und umfassende Bedienungsanleitung. Sowie eine
Einführung in die richtige Bedienung Ihres neuen
Ofens.
Hier
sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen.
Wichtig
! Der Bau eines Kachelofens, Heizkamins
oder Ähnlichem ist nur etwas für Fachleute (z.B.
Kachelofenbauer). Lassen Sie die Finger von
sogenannten "Selbstbausätzen". Im Falle
einer Reklamation oder wenn Ihr neuer Ofen einen
Schaden verursacht, kann es zu rechtlichen
Schwierigkeiten kommen.
Dieses
hat auch der Gesetzgeber erkannt und verlangt
deshalb für vor Ort errichtete Feuerstätten,
gemäß der BauO NW §66 eine
Unternehmerbescheinigung.
Das
Bundesumweltministerium plant die Änderung der
Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine
und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV).
Hintergrund ist die verstärkte Nutzung von Holz und
anderen Biomassen als Brennstoff, wie zum Beispiel
Getreide.
Da
Festbrennstoffe wie Holz bedeutende Quellen für
Luftschadstoffe, vor allem für Feinstaub sind,
beabsichtigt das Bundesumweltministerium die 1.
BImSchV an den neuen Stand der Anlagentechnik
anzupassen.
Es
ist geplant, dass alle holz- und kohlebefeuerte
Öfen bestimmte Grenzwerte einhalten müssen. Diese
Grenzwerte werden zur Zeit noch verhandelt und
stehen noch nicht fest.
Auch
Übergangsregeln für ältere Öfen sind geplant. So
ist geplant wenn Ihr "alter" Ofen vom
Hersteller kein "Zertifikat" bekommen
kann, soll Ihr Schornsteinfeger die Werte durch eine
Messung erfassen und bewerten oder Sie bauen einen
Rußfilter ein oder Sie kaufen sich nach Ende der
Übergangszeit einen neuen Ofen.
Das
bedeutet für Sie, wenn Sie heute einen neuen Ofen
kaufen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass
der neue Ofen nach dem neusten Stand der Technik
gebaut und geprüft wurde. Erkennen können Sie dass
am Typenschild des Ofens und Fragen Sie den
Fachhändler danach. Nur so können Sie sicher
sein, dass Ihr neuer Ofen in Zukunft auch ohne
Filter auskommt.
Auch
der richtige Aufstellort für den neuen Ofen will
bedacht sein. Stellen Sie Ihren neuen Ofen nur dort
auf, wo sie ihn auch jeder Zeit gut erreichen
können und die Wärme sich gut verteilen kann. Der
Gedanke angrenzende Flure und Räume mitbeheizen
zuwollen erweist sich oft als Trugschluss. Erst wenn
im Aufstellraum eine kaum zu ertragende Hitze
herrscht, fließt die Wärme ab. Behaglichkeit und
Wohlgefühl sind dann nicht mehr vorhanden.
Auch
der richtige Abstand zu brennbare Teile, wie Möbel,
Holzvertäfelungen, Holzfußböden, Teppiche, Türen
usw. sind zu beachten.
Die
Bauart 1 setzt voraus, dass die Feuerraumtür immer
nur geschlossen betrieben werden kann. Oder die
Füllöffnung ist nicht größer als 500 cm2
im lichten Querschnitt. Diese Kaminöfen haben in
der Regel selbstschließende Türen, die nach dem
Loslassen durch Federscharniere, durch eine Zugfeder
oder auch durch Herabfallen per Schwerkraft
selbsttätig schließen. Es dürfen auch mehrere
derartige Öfen an einen Schornstein angeschlossen
werden.
Offene
und geschlossene Betriebsweise (Bauart 2)
Bei
Feuerstätten der Bauart 2 handelt es sich um
Feuerstätten, die während des Betriebes geöffnet
sein können. Die Feuerraumtür kann wahlweise offen
bleiben oder geschlossen werden. Zu dieser Gruppe
können auch Kaminkassetten, Heizkamine, manche
Kaminöfen usw. zählen. Diese Öfen haben einen
wesentlich höheren Bedarf an Verbrennungsluft und
benötigen immer einen eigenen Schornstein. Für
eine "Mehrfachbelegung" mit anderen
Feuerstätten sind sie nicht geeignet.
Lassen
Sie sich vor dem Kauf ausführlich beraten.Nur so
können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.
Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen
Sie bitte Kontakt
mit mir auf.
Kachelgrundöfen
- Specksteinspeicheröfen
Ein
Grundofen ist ein vor Ort handwerklich erstellter
Ofen, bestehend aus einem Brennraum und
nachgeschalteten keramischen Heizzügen. Der
Grundofen wird meistens aus Schamotte oder aus
ähnlichen Baustoffen hergestellt. Es gibt aber auch
Grundöfen die fast ausschließlich aus Lehm oder
aus Speckstein gefertigt werden.
Der
Brennstoff, Holz, wird in einer bestimmten Zeit
abgebrannt und die im Abbrand entstehende Wärme im
Stein oder Lehm gespeichert, die nach und nach über
die Oberfläche abgegeben wird. Die Nachheizzeit
nach dem Auflegen des Brennstoffes und dessen
Abbrand liegt in der Regel bei acht, zwölf oder
vierundzwanzig Stunden, je nach
Wärmespeicherkapazität und Masse des Grundofens.
Ein derartiger Ofen kann ein Gewicht von 1,5 bis 3
Tonnen haben.
Ein
Grundofen ist meist verputzt oder mit Kacheln
verkleidet. Die mit Kacheln verkleidete Version wird
als Kachelgrundofen oder Grundkachelofen bezeichnet,
beide Bezeichnungen sind gebräuchlich.
Ein
Warmluftofen besteht aus einem Heizeinsatz oder
Heizkamin aus Metall mit ausschamottierten Feuerraum
und einer metallischen Nachheizfäche. Die
Ausflächen bestehen entweder aus Kacheln oder haben
eine Mauerwerksverkleidung mit einem Kalk- oder
Zementputz. Der Heizeinsatz und die Nachheizfläche
erwärmt die zwischen ihm und der Kachelverkleidung
durchströmende Luft, aber auch die
Kachelverkleidung, sodass die Wärmeabgabe
hauptsächlich als Warmluft und zum geringeren Teil
als Strahlungswärme erfolgt.
Das
Heizsystem, das rasch Wärme abgibt eignet sich
besonders als Zusatzheizung. Bei dem
Warmluftkachelofen handelt es sich um ein
Ofensystem, bei dem die Wärmeverteilung über
erwärmte Luft erfolgt. Die Kachel oder Schamotte
des Ofens speichert einen Teil der freiwerdenden
Wärme. Der Warmluftkachelofen erwärmt sich sehr
schnell und gibt diese Wärme auch sehr schnell
wieder an den Raum ab. Durch den Einbau eines aus
Gusseisen angefertigten Heizeinsatzes und der
Nachheizfläche erfolgt die Konvektionswärmeabgabe
über die Umluft schon nach ca. 15 min. Diese
Kachelöfen besitzen eine Wärmespeicherung von nur
ca. 2-3 Stunden, da die metallische Nachheizfläche
keine Wärme speichert und der direkten Wärmeabgabe
dient.
Die Verteilung der Konvektionswärme in andere
Räume ist möglich.
Wie
der Name sagt, kann der offene Kamin nur offen
betrieben werden. Aufgrund seiner Konstruktion
eignet sich der offene Kamin nicht als Raumheizung.
Seine Wärmeabgabe beschränkt sich auf die
Wärmestrahlung des offenen Feuers. Über 80% der
Wärme gehen über den Schornstein bei einem offenen
Kamin verloren.
Der
offene Kamin darf nur "gelegentlich"
betrieben werden. Diesen Begriff hat das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in
einem Urteil benannt: Danach darf ein offener Kamin
nicht mehr als an 8 Tagen im Monat für jeweils
maximal 5 Stunden betrieben werden.
Offene
Kamine benötigen immer einen eigenen Schornstein.
Für eine "Mehrfachbelegung" mit anderen
Feuerstätten sind sie nicht geeignet.
Heizherd
Heizherde
befanden sich früher in fast jeder Küche, auf
ihnen bzw. in ihnen wurden die Speise zubereitet.
Als dann Gas- und Elektroherde aufkamen, sind die
holz- oder kohlebefeuerten Herde langsam
verschwunden. Heute werden sie vermehrt wieder
eingebaut.
Da
einige Heizherde auch in eine Küchenzeile eingebaut
werden können bzw. sollen, ist hier unbedingt auf
die notwendigen Sicherheitsabstände zu den
Möbelteilen zuachten. Der Hersteller gibt
entsprechende Angaben in den Unterlagen die zum Ofen
gehören an. Achten Sie bei
diesen Öfen auf das notwendige Typenschild und die
Zulassung für Deutschland. Nur dadurch wird
gewährleistet, dass Sie sichere und hochqualitative
Öfen bekommen.
sonstige
Öfen
Es
gibt noch zahlreiche andere Öfen, Herde,
Werkstattöfen, Pelletöfen usw..
Lassen
Sie sich dazu ausführlich von Ihrem
Schornsteinfeger beraten. Er ist Ihnen bei der Suche
nach dem richtigen Ofen gerne behilflich.
Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen
Sie bitte Kontakt
mit mir auf.
Wichtig
! Der Bau eines Kachelofens, Heizkamins
oder Ähnlichem ist nur etwas für Fachleute (z.B. Ofen- und
Lüftungsheizungsbauer). Lassen Sie die Finger von
sogenannten "Selbstbausätzen". Im Falle
einer Reklamation oder wenn Ihr neuer Ofen einen
Schaden verursacht, kann es zu rechtlichen
Schwierigkeiten kommen.
Dieses
hat auch der Gesetzgeber erkannt und verlangt
deshalb für vor Ort errichtete Feuerstätten,
gemäß der BauO NW §66 eine
Unternehmerbescheinigung bzw. für Kachelöfen,
Grundöfen, Heizherde, offene Kamine usw. eine
Konformitätserklärung/ Unternehmererklärung nach
den Technischen Regeln (TR OL 2006) des Ofen- und
Lüftungsheizungsbauerhandwerks.
(1)und
(2)Unter jeden Ofen
der auf einem brennbaren Fußbodenbelag
(Teppich, Holzparkett uä.) steht muss eine
feuerfeste Unterlage (Glas, Metall, Fliesen
oä.) vorhanden sein. Mit folgenden min.
Maßen:
(1)
Abstand
nach vorne min.50 cm
(2)
Seitlicher Abstand von der Feuerraumtür
min.30 cm
(3)
Möbel,
Holzverkleidungen uä. müssen von der
Feuerraumöffnung im Strahlungsbereich des
Feuers einen min. Abstand von 80 cm haben.
(4)
und(5)
Der seitliche und hintere Abstand zu
brennbaren Teilen (Wände,
Möbel, Holzvertäfelungen uä.) muss,
wenn keine anderen Herstellerangaben vorliegen
min. 40 cm betragen. Von nicht brennbaren
Wänden (z.B. Wände aus Mauersteine mit
Zement- oder Gipsputz) sollte der Abstand min.
10-20 cm groß sein.
(6)
Das Ofenrohr bzw. Verbindungsstück braucht
einen min. Abstand von 40 cm zu brennbaren
Teilen. Dieser Abstand kann auf 20 cm
verkürzt werden, wenn das Rohr mit min. 3 cm
feuerfester Wärmedämmung versehen wird.
Wichtig
bei den Abständen ist, dass der Hersteller kürzere,
aber auch größere Abstände für seinen Ofen fordern
kann. Deshalb sind unbedingt die Herstellerangaben zu
beachten.
Beachten
Sie auch, dass ein ausreichender Mindestabstand zu
Wänden und Tapeten eingehalten wird. Eine Tapete kann
zwar im "Normalfall" nicht brennen, aber
viele Tapeten werden bei hohen Temperaturen braun bzw.
schwarz. Zudem ist der Abstand seitlich und hinter dem
Ofen dazu gedacht die Wärme, die dort abgestrahlt
wird auch für den Raum nutzbar zumachen.
Natürlich
braucht ein neuer Ofen auch einen passenden
Schornstein, damit die Rauchgase einwandfrei und
sicher über Dach abgeführt werden können. Auch muss
dieser Schornstein brand- und betriebsicher sein.
Hier
sollten Sie immer auf den Rat Ihres Bezirks-
Schornsteinfegermeisters vertrauen. Nur er hat die
ausreichende Erfahrung.
Ist
in Ihrem Gebäude ein Schornstein vorhanden und er
befindet sich auch in unmittelbarer Nähe (Abstand zum
Schornstein max. 2-3 m), sollte er auf seinen
baulichen Zustand überprüft werden:
Ist
der Schornstein aus dem richtigen Material,
ist
der Schornstein dicht und rußbrandsicher,
passen
die Brandschutzabstände zu brennbaren Teilen,
sind
unzulässige Öffnungen im Schornstein,
befinden
sich Fenster in der Nähe der Schornstein-Mündung
und ist das Nachbargebäude ausreichend weit genug
entfernt,
ist
der Sicherheitsabstand zu einem Wald eingehalten,
passen
die Abmessungen des Schornsteins
(Innen-Durchmesser min. 14-18 cm, wirksame Höhe
min. 4-5 m),
und
sind die notwendigen Reinigungsöffnungen
vorhanden und zugänglich?
Eine
Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 ist
unbedingt vorher durchzuführen.
Es
ist kein passender Schornstein vorhanden oder zu weit
entfernt - deshalb müssen Sie nicht unbedingt auf
einen Ofen verzichten. Heute gibt es zahlreiche
Schornstein- Bausysteme, die einen nachträglichen
Einbau eines Schornsteines ermöglichen. Egal ob ein
neuer Schornstein im oder außen am Haus, es gibt auch
eine passende und kostengünstige Lösung für Sie.
Das
Ofenrohr oder Verbindungsstück stellt die Verbindung
zwischen Ofen und Schornstein her. Es sollte nicht
länger als zwei bis drei Meter sein, zum Schornstein
hin leicht ansteigen und maximal zwei bis drei Bögen
haben. Damit die Rauchgase ohne Probleme abziehen
können.
Bei
Längeren oder wenn zu viele Bögen vorhanden sind
setzt sich oft viel Ruß ab oder die Rauchgase kühlen
ab und dann können Versottungen auftreten.
Die
Anschlußöffnung in den Schornstein, wenn keine
vorhanden ist, sollte von einem Fachmann erstellt
werden. Am einfachsten und schnellsten geht dieses mit
einer Kehrbohrung.
Anschließend
wird eine Schornsteinmuffe eingemauert. Damit das
Ofenrohr jederzeit entfernt oder gewechselt werden
kann und damit der Putz oder auch das
Schornsteinmauerwerk durch die Wärmeausdehnung des
Rohres nicht platzt. Auch darf das Ofenrohr nur
bündig bis zur Innenwandung in den Schornstein
eingeführt werden. Zudem sollte der eventuell
vorhandene Spalt mit einer hitzebeständigen
Dichtungsschur oder -kordel abgedichtet werden.
Auch
der richtige Querschnitt ist wichtig, hier halten Sie
sich am besten an den Querschnitt des Abgasstutzen vom
Ofen.
Als
Material für das Ofenrohr eignet sich am besten 2 mm
starkes Stahlblech mit einem hitzebeständigen
Schutzanstrich oder Edelstahl der eine Zulassung als
Rauchrohr für Kamin- und Kachelöfen besitzt.
In
jedem Bogen muss eine Reinigungsöffnung vorhanden
sein. Damit Ihr Ofenrohr auch regelmäßig gereinigt
werden kann. Dieses sollten Sie regelmäßig
durchführen. Gleiches gilt auch für Ihren Ofen. Ihr
Schornsteinfeger ist Ihnen dabei gerne behilflich. Er
besitzt auch das passenden Handwerkzeug dazu.
Fragen
Sie Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig
um Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld
sparen.
Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie
bitte Kontakt
mit mir auf.
Jede
Feuerstätte braucht zum Verbrennen des Brennstoffes
ausreichend Sauerstoff bzw. Luft oder auch
Verbrennungsluft genannt. Sie wird über bestimmte
Öffnungen in der Feuerstätte dem Brennstoff zu
geführt. Je nach Brennstoff-Art und Brennstoff-Menge
ist auch das Volumen an Verbrennungsluft
unterschiedlich.
Das
Verbrennungsluft-Volumen läst sich theoretisch auf
den Kubikzentimeter genau berechnen. Aber jede
Feuerstätte braucht immer etwas mehr an
Verbrennungsluft als bei einer theoretischen
Verbrennung notwendig ist.
Feuerstätten
die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum
entnehmen, müssen deshalb ein ausreichend großes
Raumluftvolumen zur Verfügung haben. Da die
Verbrennungsluft dem Aufstellraum ja entnommen wird
und diese dann über Undichtigkeiten in den
Außenwänden, Fenster, usw. wieder von Außen
zuströmen muss.
Deshalb
muss jede Feuerstätte die die Verbrennungsluft aus
dem Aufstellraum entnimmt ein Raumluftvolumen von
mindestes 4 Kubikmeter pro Kilowatt Nennwärmeleistung
zur Verfügung haben. Das heißt zum Beispiel ein
Kaminofen mit einer Nennwärmeleistung von 8 kW
braucht 32 Kubikmeter Rauminhalt. Das wäre z.B. ein
Wohnzimmer mit einer Deckenhöhe von 2,5 m ca. 12,8
Quadratmeter oder z.B. 4 m x 3,2 m Grundfläche. Steht
dieses Volumen nicht zur Verfügung muss von Außen
oder von einem anderen Raum über eine Öffnung Luft
zugeführt werden.
Schwierig
wird die Verbrennungsluft-Versorgung wenn sich in der
Wohnung oder im dem Haus ein Ventilator befindet der
Innenluft nach Außen befördert, z.B. eine
Dunstabzugshaube, Wäschetrockner oder eine motorische
Raumlüftung.
Denn
dieser Ventilator befördert über Motorkraft Luft
nach Außen und ist dabei in der Lage im Haus oder in
der Wohnung einen Unterdruck aufzubauen. Strömt jetzt
nicht genug Luft von Außen nach, kann es zu einem
Unterdruck im Gebäude/Wohnung kommen. Der Ofen hat
dann eventuell nicht genug Verbrennungsluft zur
Verfügung oder der Schornstein-Auftrieb funktioniert
nicht mehr. Der Ofen fängt an zu Qualmen oder es
treten sogar giftige Rauchgase aus.
Deshalb
darf eine Feuerstätte die die Verbrennungsluft dem
Aufstellraum entnimmt nicht zusammen mit einem
Ventilator betrieben werden.
Dazu
gibt es aber auch Lösungen. Fragen Sie auch hier
Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um
Rat.
Eine
andere Möglichkeit besteht darin einen Ofen zu
verwenden der speziell für den Betrieb in Räumen mit
einem möglichen Unterdruck zugelassen ist. Diese
Öfen arbeiten mit einer raumluftunabhängigen und
dichten Zuluftleitung direkt von Außen.
In
der Montage- und Bedienungs-Anleitung der Feuerstätte
ist beschrieben wie sie Ihren neuen Ofen richtig
bedienen. Wie z.B. die einzelnen Stellungen der
Verbrennungsluft-Regler zu handhaben sind, wie viel
Holz in den Ofen passt usw.. Lesen Sie sie gründlich
durch und halten sie sich möglichst an die Angaben
des Herstellers.
Der
richtige Brennstoff ist beim kostengünstigen und
umweltschonenden Heizen besonders wichtig. Verwenden
Sie nur Brennstoffe die Ihnen der Hersteller in seiner
Bedienungsanlage vorgibt.
Auch
ist nicht jede Feuerstätte für jede Art von
Brennstoffen geeignet. In der Bedienungsanleitung der
Feuerstätte können Sie nachlesen, welchen
Brennstoff, in welcher Güte, Größe und Menge Sie
verheizen dürfen. Halten Sie sich bitte an die
Angaben des Feuerstättenherstellers, sonst kann es
möglicherweise zu Problemen bei der Verbrennung
kommen, wie z.B. starkes Rußen und
Rauchbelästigungen.
Als
Brennstoff eignet sich am besten gut abgelagertes
unbehandeltes Naturholz. Denn Holz ist ein
nachwachsender und umweltfreundlicher Brennstoff.
Forstverwaltungen, Waldbesitzer, einige Tischlereien
und Sägewerke bieten preisgünstig Brennholz an. Auch
einige "Händler" bieten speziell Brennholz
an und wenn Sie wollen, wird es sogar ofenfertig
geliefert.
Das
Brennholz sollte vor dem lagern auf die passende
Größe gespalten werden und anschließend vor Regen
geschützt, luftig gelagert werden. Das Brennholz darf
zum heizen max. 20% Restfeuchte haben (siehe Diagramm
- zur Vergrößerung bitte anklicken). Mit einem
Holzfeuchte-Messgerät lässt sich dieses sehr leicht
feststellen. Hier kann Ihnen Ihr Schornsteinfeger
behilflich sein.
Alternativ
eignen sich zum Heizen auch Kohle- bzw.
Braunkohlebriketts oder Holzbriketts. Achten Sie aber
bei den Holzbriketts (Presslinge) darauf, dass Sie nur
geprüfte Briketts kaufen. Sie können sie an dem
Prüfsigel der DIN-Zertifizierung nach DIN 51731
erkennen. Darunter fallen auch unter anderem die
Holzpellets.
Auf
keinen Fall sollten Sie den Ofen zu stark drosseln:
Ruß- und Teerablagerungen im Ofen, Schornstein und an
der Sichtscheibe sind dann die Folge. Wenn sich dann
auch noch viel Ruß und Teer im Ofenrohr und im
Schornstein ablagert, kann ein Rußbrand die Folge
sein.
Benutzen
Sie Ihre Feuerstätte nie als Müllverbrennungsanlage.
Spanplatten, Papier, Möbel, mit Farben, Lacke oder
Ähnlichem behandeltes Holz oder gar Kunststoffe
gehören nicht in Ofen.
Nach
Abschluss der Arbeiten informieren Sie bitte Ihren
Bezirks-Schornsteinfegermeister, damit er
die notwendige Begutachtung für die neue Feuerstätte
und den Schornstein durchführen kann.
Niemand
ist vollkommen - auch der beste Heim- bzw.
Fachhandwerker nicht. Aber gerade bei einem so
wichtigen Bauteil wie Ihre Feuerstätte und dessen
Abgasanlage sollte alles richtig und sicher eingebaut
werden. Falsche Bauteile oder ein fehlerhafter Einbau
kann Ärger oder Schäden an Ihrem Gebäude
verursachen. Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre
Gesundheit Schaden nehmen. Spätere Nachbesserungen
verursachen zudem meist zusätzlichen Ärger und
Kosten.
Deshalb
hat der Gesetzgeber in der Landesbauordnung Nordrhein
Westfalen (BauO NW) unter §43 Abs.7 festgelegt, das
für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie
z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer
Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung, eine
Schornsteinverrohrung oder -sanierung, eine
Bescheinigung vom Bezirks-Schornsteinfegermeister
notwendig ist. Zudem fordern fast alle Hersteller von
Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie
die Technischen Regelwerke, vor Inbetriebnahme einer
Feuerstätte eine Begutachtung durch den
Bezirks-Schornsteinfegermeister.
Auch
achten die Versicherungen in einem Schadensfall auf
eine mängelfreie Bescheinigung des
Bezirks-Schornsteinfegermeisters.
Darum
prüft Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister zu Ihrer
Sicherheit - er begutachtet und bewertet:
ob
die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte
ausreichend ist,
ob
die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und
brandsicher ist,
ob
die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos
abziehen können,
ob
der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht,
betriebs- und brandsicher ist,
ob
am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder
Durchfeuchtung entstehen kann.
Ist
alles einwandfrei eingebaut stellt Ihr
Bezirks-Schornsteinfegermeister Ihnen eine
mängelfreie Bescheinigung aus. Nun können Sie sicher
sein, dass Ihr Ofen einwandfrei funktioniert.
Sollten
aber Mängel vorhanden sein, sollten Sie und Ihr
Fachhandwerker der Ihre neue Anlage oder Ofen
eingebaut hat, dafür Sorge tragen das die benannten
Mängel unverzüglich abgestellt werden.
Bitte
bewahren Sie die genannte Bescheinigung sorgfältig
auf, sowie auch die notwendigen Bescheinigungen nach
§66 BauO NW (Fachbauleitererklärung) und andere zur
Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden
Unterlagen (Zulassungen, Montage-,
Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.). Sie könnten
eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall
für Sie von Wichtigkeit sein.
Natürlich
gehört zum sicheren Heizen eine regelmäßige
Reinigung des Schornsteines durch den
Schornsteinfeger. Über die Termine und wie oft der
Schornstein gereinigt werden muss, gibt Ihnen Ihr
Schornsteinfeger gerne Auskunft.
Er
kann Ihnen gegebenenfalls auch weitere Tipps und
Ratschläge zum Betrieb der Feuerstätte geben.
In
der Bauordnung, Feuerungsverordnung, Technischen
Regelwerken, DIN- und EN-Normen usw. ist geregelt wie
eine Feuerstätte oder Schornstein beschaffen bzw.
erstellt werden muss. Ihr Schornsteinfeger überprüft
genau die Einhaltung der Regelwerke, damit Sie Ihren
Ofen sicher genießen können.