Der Schornsteinfeger ist Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte

 

 

Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern:

Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird. 

Wir unterstützen die Aktion!

PDF. Download - 113 KB

 

 

Gemeinsam Natur entdecken und schützen

Ziel und Aufgabe der Biologischen Station Minden- Lübbecke e.V. ist der aktive und praktische Naturschutz, sowie die Förderung der Natur- und Umweltschutzbildung.

Unterstützen auch Sie die Biologische Station.

Mehr Informationen:

www.biostation-ml.de  

 
Sie haben Fragen oder möchten eine ausführliche Beratung ?

Dann nehmen Sie bitte dazu

Kontakt mit mir auf.

   www.RosenbohmBSM.de  

 
 

Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister informiert

...über die Begutachtungen Ihres Schornsteinfegers

Sie haben einen neuen Ofen installiert oder Ihren Schornstein verändert und nun möchte Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten – warum eigentlich?

 

Schornsteinfeger beraten und begutachtenMenschen machen Fehler und Maschinen können defekt sein.

Niemand ist vollkommen - auch der beste Heim- bzw. Fachhandwerker nicht. Aber gerade bei einem so wichtigen Bauteil wie Ihre Feuerstätte und dessen Abgasanlage sollte alles richtig und sicher eingebaut werden. Falsche Bauteile oder ein fehlerhafter Einbau können Ärger oder Schäden verursachen. Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre Gesundheit Schaden nehmen. Spätere Nachbesserungen verursachen zudem meist zusätzlichen Ärger und Kosten.

Deshalb hat der Gesetzgeber schon seit vielen Jahren in der Landesbauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NRW) unter §43 Abs.7 festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage eine mängelfreie Bescheinigung vom Bezirks-Schornsteinfegermeister notwendig ist. Sie ist erforderlich z.B. bei einem neuen Ofen oder einer neuen Öl-, Gas- oder Holz-Heizung, bei einem neuen Schornstein bzw. Abgasleitung, einer Schornsteinverrohrung oder –sanierung oä.. Auch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und der 1.BImSchV müssen dabei beachtet werden. Zudem fordern die Hersteller von Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie die Technischen Regelwerke, vor Inbetriebnahme einer Feuerstätte eine Begutachtung durch den Bezirks-Schornsteinfegermeister. Auch achten die Versicherungen in einem Schadensfall auf eine mängelfreie Bescheinigung des Schornsteinfegermeisters.

Siehe auch: 

Downloads. Energieeinsparverordnung

Downloads. Bauordnung NRW §43 Abs.7

 

Ihr Schornsteinfegermeister prüft zu Ihrer Sicherheit

- er begutachtet und bewertet:

ob die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte ausreichend ist,
ob die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
ob die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos abziehen können,
ob der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht, betriebs- und brandsicher ist,
ob am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder Durchfeuchtung entstehen kann und
ob ggfs. die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und 1.BImSchV eingehalten werden.

 

Ist alles einwandfrei eingebaut stellt Ihr Schornsteinfegermeister Ihnen eine mängelfreie Bescheinigung aus. Nun können Sie sicher sein, dass Ihr Ofen, die neue Heizung oder die Abgasanlage einwandfrei und sicher funktionieren.

Sollten aber Mängel vorhanden sein, sollten Sie und Ihr Fachhandwerker, der Ihre neue Anlage oder Ofen eingebaut hat, dafür Sorge tragen dass die benannten Mängel unverzüglich abgestellt werden.

Bedenken Sie bitte, es ist nicht der Schornsteinfeger, der nur was zu nörgeln sucht. Viele Paragraphen der Rechtsvorschriften für das Bauwesen beruhen auf "Jahrhunderte" Erfahrungen, sowie auf physikalischen Grundsätzen und wurden zu Ihrer Sicherheit verfasst. So muss zum Beispiel ein Schornstein eine bestimmte Qualität aufweisen, damit die Rauchgase sicher und einwandfrei abziehen können. Sonst kann unter Umständen eine Feuerstätte und dessen Schornstein Ihre Sicherheit oder Ihr Gebäude gefährden, auch wenn eventuell zur Zeit für Sie noch kein Schaden ersichtlich ist.

 

Ihre Sicherheit und Zufriedenheit ist mein Ziel.

 

Fragen Sie Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

 

Bitte bewahren Sie alle notwendigen Bescheinigungen sorgfältig auf, wie die Bescheinigungen Ihres Schornsteinfegermeisters, sowie auch die Bescheinigungen nach §66 BauO NRW (Unternehmerbescheinigung) und andere zur Feuerstätte bzw. Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen, Montage-, Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.). Sie könnten eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall für Sie von Wichtigkeit sein.

Die Rechnung für die beschriebene Beurteilung und Bescheinigung wird gemäß Verwaltungsgebühren-Verordnung erstellt. Sie beruht auf der Grundlage eines unabhängigen Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird die Verordnung vom zuständigen Ministerium in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Haus- und Grundbesitzerverbänden, den Mieterverbänden und dem Schornsteinfegerhandwerk überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.

Im Rechnungsbetrag sind sämtliche Aufwendungen und Zeiten pauschal enthalten, die für die Durchführung einer Begutachtung und deren Bescheinigung notwendig sind. Dazu gehören z.B.: die Aufwendungen und Zeiten für die direkte Begutachtung vor Ort, die Fahrtkosten, notwendige Funktionsberechnungen der Abgasanlage nach EN 13.384, Bearbeitung der notwendigen Unterlagen und Gesetzestexte, bearbeiten und erstellen der Bescheinigungen, Datenverarbeitung und –verwaltung, Statistiken, Rechnungsstellung und -verwaltung, Portokosten usw..

 

Siehe auch die Unternehmerbescheinigungen gemäß §66 der BauO NW:

PDF.  -für Feuerungsanlagen - 167 KB

PDF.  -für Wasserheizungsanlagen - 128 KB

PDF.  -für Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen - 143 KB

PDF.  -für Blockheizkraftwerke - 98 KB

 

Konformitätserklärung/Unternehmererklärung nach den Technischen Regeln (TR OL 2006) des Ofen- und Lüftheizungsbauerhandwerks speziell für vor Ort gefertigte Grund- und Kachelöfen, Kaminkassetten, Heizherde usw.

PDF. Konformitätserklärung/Unternehmererklärung - 148 KB

 

 

Hier nun einige Beispiele:

Eine neue Gasheizung mit einer Abgasmündung die an einer Außenwand und direkt neben einem Wohnfenster installiert wurde. Die Abgase können so in den Wohnraum gelangen.

Die Mündungen von Abgasleitungen müssen über Dach geführt werden, damit die Abgase niemanden belästigen oder die Gesundheit gefährden können. Es gibt heute dazu viele technische Möglichkeiten.

Siehe auch: 

Downloads - Bauordnung NRW. § 43 Abs. 4

Downloads - Feuerungsverordnung NRW

Hier endet die sichere Ummantelung für eine Abgasleitung auf dem Dachboden. Eine Brandübertragung auf den Dachboden, sowie in andere Wohnräume ist möglich.

Deshalb müssen Abgasleitung wenn sie Stockwerke überbrücken in einen sicheren Schacht verlegt werden.

Siehe auch: Downloads - Informationen über Mindestanforderungen an Schächte für Abgasleitungen

Ein vollkommen defekter Schornstein, an dem ein neuer Kaminofen angeschlossen wurde. Hier besteht bei der Benutzung Brandgefahr, zudem ist der Schornsteinstein nicht mehr standsicher.

Der Schornstein musste hier vollkommen neu saniert werden. Auch ein Heizverbot wurde sicherheitshalber ausgestellt.

 

 

Fragen Sie Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

 

 

Ihre Sicherheit und Zufriedenheit ist mein Ziel.

 

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Zertifitiertes Schornsteinfegerhandwerk

Betrieb des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes

Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.

Jeder Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität und einheitlichem Preis.

Zudem hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend zu arbeiten und zu handeln.

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.

Mehr Info´s

 

Bezirks-Schornsteinfegermeister

Dieter Rosenbohm

Barenhorststraße 9a - 32339 Espelkamp-Frotheim

Telefon: (05743) 920 330

aktualisiert am 07. Februar 2012