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Ihr
Bezirks-Schornsteinfegermeister informiert
...über
die Begutachtungen Ihres Schornsteinfegers
Sie
haben einen neuen Ofen installiert oder Ihren Schornstein
verändert und nun möchte Ihr
Bezirks-Schornsteinfegermeister die neue Anlage begutachten
– warum eigentlich?
 Menschen
machen Fehler und Maschinen können defekt sein.
Niemand
ist vollkommen - auch der beste Heim- bzw.
Fachhandwerker nicht. Aber gerade bei einem so wichtigen
Bauteil wie Ihre Feuerstätte und dessen Abgasanlage sollte
alles richtig und sicher eingebaut werden. Falsche Bauteile
oder ein fehlerhafter Einbau können Ärger oder Schäden
verursachen. Im schlimmsten Fall kann sogar Ihre Gesundheit
Schaden nehmen. Spätere Nachbesserungen verursachen zudem
meist zusätzlichen Ärger und Kosten.
Deshalb
hat der Gesetzgeber schon seit vielen Jahren in der
Landesbauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NRW) unter §43
Abs.7 festgelegt, das für jede neue oder erneuerte
Feuerungsanlage eine mängelfreie Bescheinigung vom
Bezirks-Schornsteinfegermeister notwendig ist. Sie ist
erforderlich z.B. bei einem neuen Ofen oder einer neuen
Öl-, Gas- oder Holz-Heizung, bei einem neuen Schornstein
bzw. Abgasleitung, einer Schornsteinverrohrung oder –sanierung
oä.. Auch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und der
1.BImSchV müssen
dabei beachtet werden. Zudem fordern die Hersteller von
Feuerstätten, Abgasleitungen und Schornsteine, sowie die
Technischen Regelwerke, vor Inbetriebnahme einer
Feuerstätte eine Begutachtung durch den
Bezirks-Schornsteinfegermeister. Auch achten die
Versicherungen in einem Schadensfall auf eine mängelfreie
Bescheinigung des Schornsteinfegermeisters.
Siehe
auch:
Downloads.
Energieeinsparverordnung
Downloads.
Bauordnung NRW §43 Abs.7
Ihr
Schornsteinfegermeister prüft zu Ihrer Sicherheit
-
er begutachtet und bewertet:
 |
ob
die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte
ausreichend ist, |
 |
ob
die Feuerstätte ausreichend dicht, betriebs- und
brandsicher ist, |
 |
ob
die Verbrennungsgase einwandfrei und gefahrlos
abziehen können, |
 |
ob
der Schornstein/Abgasanlage ausreichend dicht,
betriebs- und brandsicher ist, |
 |
ob
am Schornstein/Abgasanlage keine Versottung oder
Durchfeuchtung entstehen kann und |
 |
ob ggfs.
die Vorgaben der Energieeinsparverordnung und
1.BImSchV eingehalten
werden. |
Ist
alles einwandfrei eingebaut stellt Ihr
Schornsteinfegermeister Ihnen eine mängelfreie
Bescheinigung aus. Nun können Sie sicher sein, dass Ihr
Ofen, die neue Heizung oder die Abgasanlage einwandfrei und
sicher funktionieren.
Sollten
aber Mängel vorhanden sein, sollten Sie und Ihr
Fachhandwerker, der Ihre neue Anlage oder Ofen eingebaut
hat, dafür Sorge tragen dass die benannten Mängel
unverzüglich abgestellt werden.
Bedenken
Sie bitte, es ist nicht der Schornsteinfeger, der nur was zu
nörgeln sucht. Viele Paragraphen der Rechtsvorschriften
für das Bauwesen beruhen auf "Jahrhunderte"
Erfahrungen, sowie auf physikalischen Grundsätzen und
wurden zu Ihrer Sicherheit verfasst. So muss zum Beispiel
ein Schornstein eine bestimmte Qualität aufweisen, damit
die Rauchgase sicher und einwandfrei abziehen können. Sonst
kann unter Umständen eine Feuerstätte und dessen
Schornstein Ihre Sicherheit oder Ihr Gebäude gefährden,
auch wenn eventuell zur Zeit für Sie noch kein Schaden
ersichtlich ist.
Ihre
Sicherheit und Zufriedenheit ist mein Ziel.
Fragen
Sie Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um
Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.
Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte
Kontakt
mit mir auf.
Bitte
bewahren Sie alle notwendigen Bescheinigungen sorgfältig
auf, wie die Bescheinigungen Ihres Schornsteinfegermeisters, sowie auch die
Bescheinigungen nach §66 BauO NRW
(Unternehmerbescheinigung) und andere zur Feuerstätte bzw.
Schornstein/Abgasanlage gehörenden Unterlagen (Zulassungen,
Montage-, Betriebsanleitungen, Rechnungen usw.). Sie
könnten eventuell bei einem Garantie- oder gar Schadensfall
für Sie von Wichtigkeit sein.
Die
Rechnung für die beschriebene Beurteilung und Bescheinigung
wird gemäß Verwaltungsgebühren-Verordnung erstellt. Sie
beruht auf der Grundlage eines unabhängigen
Wirtschaftsgutachtens. In regelmäßigen Abständen wird die
Verordnung vom zuständigen Ministerium in Zusammenarbeit
mit den Vertretern der Haus- und Grundbesitzerverbänden,
den Mieterverbänden und dem Schornsteinfegerhandwerk
überarbeitet. Die Rechnungsstellung sowie auch die
durchgeführten Arbeiten werden regelmäßig von den
zuständigen Ordnungsbehörden kontrolliert.
Im
Rechnungsbetrag sind sämtliche Aufwendungen und Zeiten
pauschal enthalten, die für die Durchführung einer
Begutachtung und deren Bescheinigung notwendig sind. Dazu
gehören z.B.: die Aufwendungen und Zeiten für die direkte
Begutachtung vor Ort, die Fahrtkosten, notwendige
Funktionsberechnungen der Abgasanlage nach EN 13.384,
Bearbeitung der notwendigen Unterlagen und Gesetzestexte,
bearbeiten und erstellen der Bescheinigungen,
Datenverarbeitung und –verwaltung, Statistiken,
Rechnungsstellung und -verwaltung, Portokosten usw..
Siehe
auch die Unternehmerbescheinigungen gemäß §66 der BauO
NW:
PDF.
-für Feuerungsanlagen - 167 KB
PDF.
-für Wasserheizungsanlagen - 128 KB
PDF.
-für Wasser- und Warmwasserversorgungsanlagen - 143 KB
PDF.
-für Blockheizkraftwerke - 98 KB
Konformitätserklärung/Unternehmererklärung
nach den Technischen Regeln (TR OL 2006) des Ofen- und
Lüftheizungsbauerhandwerks speziell für vor Ort gefertigte
Grund- und Kachelöfen, Kaminkassetten, Heizherde usw.
PDF.
Konformitätserklärung/Unternehmererklärung - 148
KB
Hier
nun einige Beispiele:
 |
Eine
neue Gasheizung mit einer Abgasmündung die an einer
Außenwand und direkt neben einem Wohnfenster
installiert wurde. Die
Abgase können so in den Wohnraum gelangen.
Die
Mündungen von Abgasleitungen müssen über Dach
geführt werden, damit die Abgase niemanden
belästigen oder die Gesundheit gefährden können. Es
gibt heute dazu viele technische Möglichkeiten.
Siehe
auch:
Downloads
- Bauordnung NRW. § 43 Abs. 4
Downloads
- Feuerungsverordnung NRW
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Ein
vollkommen defekter Schornstein,
an dem ein neuer Kaminofen angeschlossen wurde. Hier
besteht bei der Benutzung Brandgefahr, zudem ist der
Schornsteinstein nicht mehr standsicher.
Der
Schornstein musste hier vollkommen neu saniert werden.
Auch ein Heizverbot wurde sicherheitshalber
ausgestellt. |
Fragen
Sie Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um
Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.
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vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte
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Sie
haben Fragen zum Energieausweis?
Für jedes Gebäude das jetzt vermietet oder
verkauft wird ist ein Energiepass notwendig.
Sie können gegebenenfalls zwischen zwei
Ausweise wählen.
Ich beantworte gerne Ihre Fragen.
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Sie bitte dazu
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Sie
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Schwachstellen am Gebäude auf gedeckt werden.
Ich beantworte gerne Ihre Fragen.
Nehmen
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Betrieb
des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes
Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen
werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.
Jeder
Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität
und einheitlichem Preis.
Zudem
hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend
zu arbeiten und zu handeln.
Ihre
Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.
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