Der Schornsteinfeger ist Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energie-Experte

 

 

Schornsteinfeger helfen krebskranken Kindern:

Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird. 

Wir unterstützen die Aktion!

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Gemeinsam Natur entdecken und schützen

Ziel und Aufgabe der Biologischen Station Minden- Lübbecke e.V. ist der aktive und praktische Naturschutz, sowie die Förderung der Natur- und Umweltschutzbildung.

Unterstützen auch Sie die Biologische Station.

Mehr Informationen:

www.biostation-ml.de  

 

Sie haben Fragen oder möchten eine ausführliche Beratung ?

Dann nehmen Sie bitte dazu

Kontakt mit mir auf.

   www.RosenbohmBSM.de  

 
 

Ihr Bezirks-Schornsteinfegermeister informiert

...über Rauchbelästigung

 

RauchbelästigungDie Anzahl an holzbefeuerten Feuerstätten ist stark angestiegen. Gestiegene Energiepreise, der Wunsch nach einem „wohligem" Feuer und zum Teil die staatlichen Förderungen lassen den Brennstoff Holz immer attraktiver werden.

Aber in unseren dicht besiedelnden Dörfern und Städten möchte niemand mehr von Rauch und ähnlichen Stoffen belästigt werden. Hinzu kommt die Angst vor schädlichen Stoffen im Rauch.

Deshalb werden die Ordnungsbehörden, die staatlichen Umweltbundesämter und die Schornsteinfeger immer mehr mit den Beschwerden über Rauchbelästigung konfrontiert.

Das Schornsteinfeger-Handwerk kann hier sicherlich durch seine Erfahrung mit häuslichen Feuerstätten und durch die direkte Nähe zum Hausbesitzer bzw. Feuerstättenbetreiber Hilfestellung leisten.

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland hat Rechte und Pflichten, die er in Anspruch nehmen kann und darf, bzw. an die er sich zuhalten hat. Aber Recht haben und Recht zu bekommen sind zwei verschiedene "Schuhe".

Da wir hier in Deutschland aber in einem dichtbesiedelten Industriestaat leben, müssen wir gewisse Einschränkungen hinnehmen, dass gilt auch in Sachen Rauchbelästigung.

Das bedeutet jeder Feuerstättenbetreiber hat seine Feuerstätte nach den gesetzlichen Regeln zu betreiben. Behörden und Schornsteinfeger, die vom Staat damit beauftragt wurden dieses zu überwachen, kontrollieren in regelmäßigen Abständen die Immissionen von fast allen Feuerstätten. Aber eine umfassende "Rund-um-die-Uhr" Überwachung ist nicht möglich.

Oft muss auch der Schornsteinfeger feststellen, dass so mancher "Heizer" gar nicht weiß wie er seinen Ofen richtig betreiben muss. Da wird dann manchmal einfach darauf los geheizt. Feuchtes Holz, Spanplatten oder anderer "Abfall und Unrat" wird gleich mit verheizt. Oder der Ofen wird zu stark gedrosselt, starke  Rauchentwicklung, Ruß- und Teerablagerungen sind dann oft die Folge. Hier kann eine Beratung durch den Schornsteinfeger sicher weiter helfen.

Für ganz unbelehrbare Mitmenschen wurden vom Gesetzgeber entsprechende Regelwerke erarbeitet. Zum Beispiel ist im Bundes-Immisionsschutzgesetz und deren Verordnungen genau geregelt, welche Feuerstätte wie viel ausstoßen darf. Wer sich daran nicht hält, muss gegebenenfalls mit entsprechenden Strafen rechnen. Zudem wird fast jede Feuerstätte regelmäßig von Ihrem Schornsteinfeger auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft und bewertet.

Hält aber der Feuerstättenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben ein und sein Nachbar fühlt sich zum Beispiel trotzdem durch den Rauch eines Ofen belästigt, sind den Behörden und auch dem Schornsteinfeger die Hände gebunden. Dann kann nur eine Klage vor dem Amtsgericht weiterhelfen.

Bevor Sie aber den gerichtlichen oder den "behördlichen" Weg einschreiten, sollten Sie als erstes einmal den Verursacher der Rauchbelästigung ansprechen. Manchmal ist dem "Feuerstättenbetreiber" gar nicht bewusst, dass er seine Mitmenschen belästigt. Ein Gespräch kann hier oft Wunder bewirken.

 

Fragen Sie vorher Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig um Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.

 

Scheitern alle Schlichtungsversuche - aus welchen Gründen auch immer - und es kommt zur Klage, muss der Kläger nachweisen, dass der Rauch des beklagten Ofenbetreibers ihn über das gesetzliche Maß hinaus belästigt oder schädigt. Dieser Beweis ist oft schwierig zu erbringen.

Der hier vorliegende "Dia-Vortrag" wurde von mir erarbeitet um Behörden, Schornsteinfegern, Feuerstättenbetreibern und auch um den Mitbürgern, die sich durch Rauch und Qualm belästigt fühlen, eine Hilfestellung für den richtigen Umgang mit diesem sensiblen Thema zugeben.

 

Siehe auch unter: 

Downloads. Rauchbelästigung

Downloads. VDI-Richtlinie 3781

Kunden-Info. Abstände von Abgasmündungen

Downloads. 1.BImSchV

 

Mehr Informationen finden Sie im anschließenden "Schulungs-Vortrag":

Schulungsvortrag-Rauchbelästigung Schulungs-Vortrag. "Rauchbelästigung" - 44 Folien

 

 

Ihre Sicherheit und Zufriedenheit ist mein Ziel.

 

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Energieausweis

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Für jedes Gebäude das jetzt vermietet oder verkauft wird ist ein Energiepass notwendig.

Sie können gegebenenfalls zwischen zwei Ausweise wählen.

Ich beantworte gerne Ihre Fragen.

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Zertifitiertes Schornsteinfegerhandwerk

Betrieb des zertifizierten Schornsteinfegerhand- werkes

Das bedeutet meine Arbeiten und Leistungen werden nach einem einheitlichem Standard durch geführt.

Jeder Kunde bekommt die gleichen Leistungen mit gleicher Qualität und einheitlichem Preis.

Zudem hat sich mein Betrieb verpflichtet möglichst umweltschonend zu arbeiten und zu handeln.

Ihre Zufriedenheit und Sicherheit ist mein Ziel.

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Bezirks-Schornsteinfegermeister

Dieter Rosenbohm

Barenhorststraße 9a - 32339 Espelkamp-Frotheim

Telefon: (05743) 920 330

aktualisiert am 09. März 2012