
Die
Anzahl an holzbefeuerten Feuerstätten ist stark
angestiegen. Gestiegene Energiepreise, der Wunsch nach einem
„wohligem" Feuer und zum Teil die staatlichen
Förderungen lassen den Brennstoff Holz immer attraktiver
werden.
Aber
in unseren dicht besiedelnden Dörfern und Städten möchte
niemand mehr von Rauch und ähnlichen Stoffen belästigt
werden. Hinzu kommt die Angst vor
schädlichen Stoffen im Rauch.
Deshalb
werden die Ordnungsbehörden, die staatlichen
Umweltbundesämter und die Schornsteinfeger immer mehr mit
den Beschwerden über Rauchbelästigung konfrontiert.
Das
Schornsteinfeger-Handwerk kann hier sicherlich durch seine
Erfahrung mit häuslichen Feuerstätten und durch die
direkte Nähe zum Hausbesitzer bzw. Feuerstättenbetreiber
Hilfestellung leisten.
Jeder
Bürger der Bundesrepublik Deutschland
hat Rechte und Pflichten, die er in Anspruch nehmen kann und
darf, bzw. an die er sich zuhalten hat. Aber Recht haben und
Recht zu bekommen sind zwei verschiedene "Schuhe".
Da
wir hier in Deutschland aber in einem dichtbesiedelten
Industriestaat leben, müssen wir gewisse Einschränkungen
hinnehmen, dass gilt auch in Sachen Rauchbelästigung.
Das
bedeutet jeder Feuerstättenbetreiber hat seine Feuerstätte
nach den gesetzlichen Regeln zu betreiben. Behörden und
Schornsteinfeger, die vom Staat damit beauftragt wurden
dieses zu überwachen, kontrollieren in regelmäßigen
Abständen die Immissionen von fast allen Feuerstätten.
Aber eine umfassende "Rund-um-die-Uhr"
Überwachung ist nicht möglich.
Oft
muss auch der Schornsteinfeger feststellen, dass so mancher
"Heizer" gar nicht weiß wie er seinen Ofen
richtig betreiben muss. Da wird dann manchmal einfach darauf
los geheizt. Feuchtes Holz, Spanplatten oder anderer
"Abfall und Unrat" wird gleich mit verheizt. Oder
der Ofen wird zu stark gedrosselt, starke
Rauchentwicklung, Ruß- und Teerablagerungen sind dann oft
die Folge. Hier kann eine Beratung durch den
Schornsteinfeger sicher weiter helfen.
Für
ganz unbelehrbare Mitmenschen wurden vom Gesetzgeber
entsprechende Regelwerke erarbeitet. Zum Beispiel ist im
Bundes-Immisionsschutzgesetz und deren Verordnungen genau
geregelt, welche Feuerstätte wie viel ausstoßen darf. Wer
sich daran nicht hält, muss gegebenenfalls mit
entsprechenden Strafen rechnen. Zudem wird fast jede
Feuerstätte regelmäßig von Ihrem Schornsteinfeger auf die
Einhaltung der Grenzwerte überprüft und bewertet.
Hält
aber der Feuerstättenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben
ein und sein Nachbar fühlt sich zum Beispiel trotzdem durch
den Rauch eines Ofen belästigt, sind den Behörden und auch
dem Schornsteinfeger die Hände gebunden. Dann kann nur eine
Klage vor dem Amtsgericht weiterhelfen.
Bevor
Sie aber den gerichtlichen oder den
"behördlichen" Weg einschreiten, sollten Sie als
erstes einmal den Verursacher der Rauchbelästigung
ansprechen. Manchmal ist dem
"Feuerstättenbetreiber" gar nicht bewusst, dass
er seine Mitmenschen belästigt. Ein Gespräch kann hier oft
Wunder bewirken.
Fragen
Sie vorher Ihren Bezirks-Schornsteinfegermeister rechtzeitig
um Rat. Nur so können Sie Zeit, Ärger und Geld sparen.
Bitte
vereinbaren Sie dazu einen Termin - hierzu nehmen Sie bitte
Kontakt
mit mir auf.
Scheitern
alle Schlichtungsversuche - aus welchen Gründen auch immer
- und es kommt zur Klage, muss der Kläger nachweisen, dass der
Rauch des beklagten Ofenbetreibers ihn über das gesetzliche
Maß hinaus belästigt oder schädigt. Dieser Beweis ist oft
schwierig zu erbringen.
Der
hier vorliegende "Dia-Vortrag" wurde von mir
erarbeitet um Behörden, Schornsteinfegern,
Feuerstättenbetreibern und auch um den Mitbürgern, die
sich durch Rauch und Qualm belästigt fühlen, eine
Hilfestellung für den richtigen Umgang mit diesem sensiblen
Thema zugeben.
Siehe
auch unter:
Downloads.
Rauchbelästigung
Downloads.
VDI-Richtlinie 3781
Kunden-Info.
Abstände von Abgasmündungen
Downloads.
1.BImSchV
Mehr
Informationen finden Sie im anschließenden
"Schulungs-Vortrag":